Rundfunkbeitrag in der WG: Wer zahlt bei mehreren Bewohnern?
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
In einer WG fällt nur ein Rundfunkbeitrag an – unabhängig von der Anzahl der Bewohner. Wer zahlt und wie organisieren Sie die Anmeldung richtig?
Rundfunkbeitrag in der WG: Wer zahlt bei mehreren Bewohnern?
Wer in einer Wohngemeinschaft lebt, teilt sich oft Miete, Nebenkosten und Haushaltspflichten. Beim Rundfunkbeitrag stellt sich dann die Frage: Muss jede Person separat zahlen oder reicht eine Anmeldung für die gesamte WG? Die gute Nachricht: Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung an – egal, wie viele Menschen dort leben. Trotzdem gibt es wichtige organisatorische Details zu beachten.
Grundregel: Eine Wohnung, ein Beitrag
Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) wird der Beitrag wohnungsbezogen erhoben. Das bedeutet: Für jede Wohnung ist genau ein Beitrag von derzeit 18,36 Euro monatlich fällig – unabhängig davon, ob dort eine Person oder zehn Personen wohnen. Diese Regelung gilt ausdrücklich auch für Wohngemeinschaften.
Entscheidend ist der Begriff der Wohnung: eine baulich abgeschlossene Einheit mit eigenem Eingang, in der Menschen dauerhaft leben können. Eine typische WG mit mehreren Zimmern, Gemeinschaftsküche und -bad gilt als eine Wohnung.
Wer meldet die WG an?
Wenn mehrere Personen in einer WG leben, müssen Sie klären, wer als Beitragsschuldner beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angemeldet wird. Nach den Vorgaben des Beitragsservice kann sich eine Person für die Wohnung anmelden. Häufig ist das die Person, die zuerst eingezogen ist oder deren Name im Mietvertrag an erster Stelle steht.
Wichtig: Alle volljährigen Bewohner:innen einer Wohnung sind grundsätzlich als Gesamtschuldner beitragspflichtig. Das bedeutet: Der Beitragsservice kann theoretisch jede erwachsene Person in der WG zur Zahlung heranziehen. In der Praxis wird jedoch in der Regel nur eine Person als Hauptzahler:in registriert. Die anderen Bewohner:innen sollten sich abmelden und dabei angeben, dass sie in der betreffenden Wohnung bereits unter einer anderen Beitragsnummer angemeldet sind.
Anmeldung Schritt für Schritt
So melden Sie eine WG korrekt beim Beitragsservice an:
- Eine Person meldet die Wohnung an: Nutzen Sie das Online-Formular oder das Schreiben des Beitragsservice. Geben Sie Adresse und persönliche Daten der anmeldenden Person an.
- Mitbewohner:innen melden sich ab: Alle anderen volljährigen WG-Bewohner:innen sollten dem Beitragsservice mitteilen, dass sie unter derselben Adresse wohnen und dort bereits eine Anmeldung besteht. Geben Sie dazu die Beitragsnummer der angemeldeten Person an, falls bekannt.
- Einzug neuer Mitbewohner:innen: Zieht jemand neu in die WG, sollte diese Person sich ebenfalls abmelden bzw. angeben, dass sie in eine bereits angemeldete Wohnung zieht.
- Auszug: Zieht die angemeldete Person aus, sollte eine andere Person die Anmeldung übernehmen. Melden Sie den Auszug dem Beitragsservice und benennen Sie eine neue Kontaktperson für die Wohnung.
Wer zahlt intern in der WG?
Die Aufteilung des Beitrags innerhalb der WG ist eine private Vereinbarung zwischen den Bewohner:innen. Der Beitragsservice erhebt den Betrag nur von der angemeldeten Person. Häufig wird der Betrag anteilig auf alle Bewohner:innen umgelegt, zum Beispiel:
| Anzahl Bewohner:innen | Beitrag gesamt | Anteil pro Person |
|---|---|---|
| 2 | 18,36 € | 9,18 € |
| 3 | 18,36 € | 6,12 € |
| 4 | 18,36 € | 4,59 € |
| 5 | 18,36 € | 3,67 € |
Sie können die interne Aufteilung frei gestalten – zum Beispiel gleichmäßig oder nach Zimmergröße. Wichtig: Gegenüber dem Beitragsservice haftet die angemeldete Person. Sorgen Sie deshalb für klare Absprachen und regelmäßige Zahlungseingänge auf dem Konto der zahlenden Person.
Besondere Konstellationen
Befreiung oder Ermäßigung einzelner Bewohner:innen
Wenn eine oder mehrere Personen in der WG einen Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben (z. B. bei Bezug von Sozialleistungen, BAföG-Vollzuschuss oder Schwerbehinderung mit Merkzeichen RF), kann die betreffende Person einen Antrag stellen. Wird eine Person befreit, entfällt für die gesamte Wohnung der Beitrag, sofern sie als Beitragsschuldnerin angemeldet ist.
Bei mehreren Bewohner:innen übernimmt in der Praxis daher häufig die Person mit Befreiungsgrund die Anmeldung und stellt den Antrag. Die Befreiung gilt dann für die gesamte Wohnung. Beachten Sie: Der Antrag muss fristgerecht mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.
Mehrere getrennte Mietverträge in einem Haus
Leben mehrere Personen in einem Haus mit getrennten Wohneinheiten (z. B. eigenem Eingang, eigener Küche), handelt es sich um mehrere Wohnungen. In diesem Fall ist für jede Wohnung ein separater Beitrag fällig. Dies kann zum Beispiel bei Zweier- oder Dreier-WGs in einem umgebauten Einfamilienhaus relevant sein. Im Zweifelsfall entscheidet die bauliche Situation.
Zweitwohnung einzelner WG-Bewohner:innen
Hat eine Person neben der WG noch eine eigene Wohnung (Erstwohnung oder Zweitwohnung), fällt für diese zusätzliche Wohnung ein weiterer Beitrag an – es sei denn, die Person ist für die WG bereits als Hauptzahlerin angemeldet und hat dort eine Befreiung. Eine Person zahlt in der Regel nur einmal, wenn sie nur eine Wohnung bewohnt. Bei mehreren Wohnungen können mehrere Beiträge anfallen.
Häufige Probleme und Lösungen
Problem: Mehrere Personen erhalten Zahlungsaufforderungen
Wenn mehrere WG-Bewohner:innen Post vom Beitragsservice bekommen, haben sich vermutlich mehrere Personen angemeldet oder der Beitragsservice hat alle Bewohner:innen erfasst. Klären Sie schriftlich, wer Hauptzahler:in sein soll, und melden Sie die anderen Personen ab. Geben Sie dabei die Beitragsnummer der angemeldeten Person an.
Problem: Wechsel der Hauptzahlerin bei Auszug
Zieht die angemeldete Person aus, muss eine andere Person die Zahlung übernehmen. Teilen Sie dem Beitragsservice den Auszug mit und benennen Sie eine Nachfolgerin als neue Kontaktperson. So vermeiden Sie Zahlungsrückstände.
Problem: Keine Einigung über interne Aufteilung
Die interne Aufteilung ist Sache der WG. Legen Sie die Regelung schriftlich fest (z. B. im WG-Vertrag oder einer Haushaltsvereinbarung). Die angemeldete Person kann notfalls zivilrechtlich Ansprüche gegen säumige Mitbewohner:innen geltend machen – dies liegt jedoch außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Beitragsservice.
Checkliste für WG-Bewohner:innen
- Eine Person meldet die Wohnung beim Beitragsservice an.
- Alle anderen volljährigen Bewohner:innen melden sich ab oder geben an, dass die Wohnung bereits angemeldet ist.
- Klären Sie intern, wer wie viel zahlt, und richten Sie einen Dauerauftrag ein.
- Bei Auszug oder Einzug: Information an den Beitragsservice und ggf. Wechsel der Hauptzahlerin.
- Bei Befreiungsanspruch: In der Praxis übernimmt häufig die Person mit Befreiungsanspruch die Anmeldung.
Fazit
In einer Wohngemeinschaft zahlen Sie gemeinsam nur einen Rundfunkbeitrag pro Wohnung – unabhängig von der Anzahl der Bewohner:innen. Entscheidend ist, dass sich eine Person offiziell anmeldet und alle anderen sich abmelden oder die bestehende Anmeldung angeben. Die interne Aufteilung des Betrags organisieren Sie selbst. Bei Fragen zu Befreiungen, Fristen oder speziellen Konstellationen besteht die Option, sich direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu wenden oder eine individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen (z. B. durch Verbraucherzentrale oder Sozialverband).
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