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Zweitwohnung: Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wann Sie für Ihre Zweitwohnung keine Rundfunkbeiträge zahlen müssen und wie Sie die Befreiung beim Beitragsservice beantragen – alle Voraussetzungen im Überblick.

Zweitwohnung: Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen

Viele Menschen nutzen neben ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung – etwa aus beruflichen Gründen, für das Studium oder als Ferienwohnung. Grundsätzlich gilt: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben. Wer mehrere Wohnungen besitzt oder nutzt, muss jedoch unter bestimmten Voraussetzungen für die Zweitwohnung keinen zusätzlichen Beitrag zahlen. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Befreiung oder Abmeldung möglich ist und wie Sie diese beantragen.

Was gilt als Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag

Eine Zweitwohnung ist jede weitere Wohnung neben Ihrer gemeldeten Hauptwohnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Wohnung gemietet oder gekauft haben. Entscheidend ist, dass Sie dort mit Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder die Wohnung tatsächlich nutzen.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unterscheidet nicht zwischen Haupt- und Nebenwohnung hinsichtlich der Beitragspflicht: Grundsätzlich ist jede Wohnung beitragspflichtig. Es gibt jedoch wichtige Ausnahmen, bei denen Sie für die Zweitwohnung keine Beiträge zahlen müssen.

Wann ist die Zweitwohnung beitragsfrei

Eine Befreiung von der Beitragspflicht für Ihre Zweitwohnung ist in folgenden Fällen möglich:

Sie zahlen bereits für Ihre Hauptwohnung

Wenn Sie als Privatperson für Ihre Hauptwohnung den vollen Rundfunkbeitrag zahlen, können Sie Ihre Zweitwohnung als Nebenwohnung anmelden und von der zusätzlichen Beitragspflicht befreien lassen. Voraussetzung ist, dass Sie selbst Beitragsschuldner:in der Hauptwohnung sind – also dort entweder allein wohnen oder als Inhaber:in des Beitragskontos geführt werden.

Ehepartner:in oder eingetragene:r Lebenspartner:in zahlt bereits

Leben Sie in eingetragener Partnerschaft oder Ehe und Ihre Partnerin oder Ihr Partner zahlt bereits für die gemeinsame Hauptwohnung, ist Ihre beruflich genutzte Zweitwohnung ebenfalls beitragsfrei. Sie müssen die Zweitwohnung beim Beitragsservice anmelden und die bestehende Beitragsnummer Ihrer Partnerin/Ihres Partners angeben.

Wohngemeinschaft mit beitragendem Mitbewohner

Wenn Sie in Ihrer Zweitwohnung in einer WG leben und bereits eine andere Person dort den Rundfunkbeitrag zahlt, müssen Sie sich nicht zusätzlich anmelden. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig – unabhängig von der Zahl der Bewohner:innen.

Voraussetzungen für die Befreiung im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Voraussetzungen für eine beitragsfreie Zweitwohnung:

VoraussetzungErläuterung
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Voraussetzungen für eine beitragsfreie Zweitwohnung
Hauptwohnung beitragspflichtigSie zahlen bereits für Ihre Hauptwohnung oder sind dort als Partner:in mitversichert
Identität nachweisbarBeide Wohnungen laufen auf dieselbe Person (gleicher Name, Geburtsdatum)
MeldebescheinigungHaupt- und Nebenwohnsitz sind behördlich gemeldet
AntragstellungSie müssen die Zweitwohnung aktiv beim Beitragsservice anmelden und die Befreiung beantragen
Keine separate Nutzung durch DritteDie Zweitwohnung darf nicht dauerhaft von anderen Personen ohne eigene Beitragspflicht bewohnt werden

So beantragen Sie die Befreiung für Ihre Zweitwohnung

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen die Zweitwohnung beim Beitragsservice anmelden und gleichzeitig nachweisen, dass Sie bereits für eine andere Wohnung zahlen.

Anmeldung der Zweitwohnung

Nutzen Sie das Online-Formular des Beitragsservice oder das Schreiben in Papierform. Geben Sie dabei an, dass es sich um eine Nebenwohnung handelt und Sie bereits für Ihre Hauptwohnung angemeldet sind. Sie benötigen die Beitragsnummer Ihrer Hauptwohnung.

Erforderliche Nachweise

In der Regel fordert der Beitragsservice keine zusätzlichen Nachweise an, wenn die Daten eindeutig sind. Bei Rückfragen kann jedoch eine Meldebescheinigung erforderlich sein, aus der Haupt- und Nebenwohnsitz hervorgehen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Einwohnermeldeamt.

Bearbeitungszeit

Nach Eingang Ihrer Anmeldung prüft der Beitragsservice die Angaben. In der Regel erhalten Sie innerhalb weniger Wochen eine Bestätigung. Sollten Sie zwischenzeitlich Zahlungsaufforderungen für die Zweitwohnung erhalten, bewahren Sie die Unterlagen zur Anmeldung auf und warten Sie die Bearbeitung ab.

Besondere Fälle bei der Zweitwohnung

Ferienwohnung oder Wochenendhaus

Auch eine Ferienwohnung oder ein Wochenendhaus gilt als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Wenn Sie diese ausschließlich privat nutzen und bereits für Ihre Hauptwohnung zahlen, können Sie die Ferienwohnung als Nebenwohnung anmelden und von der Beitragspflicht befreien lassen.

Beruflich genutzte Zweitwohnung

Nutzen Sie eine Zweitwohnung aus beruflichen Gründen (z. B. als Monteurzimmer oder Pendlerwohnung), gelten dieselben Regelungen wie für privat genutzte Nebenwohnungen. Entscheidend ist, dass Sie selbst dort gemeldet sind oder die Wohnung nachweisbar nutzen und bereits für Ihre Hauptwohnung Beiträge entrichten.

Studentenwohnung

Studierende, die neben dem Elternhaus eine eigene Wohnung am Studienort nutzen, können diese als Nebenwohnung anmelden. Zahlen die Eltern bereits für die Familienwohnung und sind Sie dort noch gemeldet, ist die Studentenwohnung häufig beitragsfrei. Bei Befreiung wegen BAföG-Bezugs gelten besondere Regelungen – hier sollten Sie sich individuell beraten lassen.

Abmeldung der Zweitwohnung

Wenn Sie Ihre Zweitwohnung aufgeben – etwa nach Ende eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder nach dem Studium – müssen Sie diese beim Beitragsservice abmelden. Auch wenn die Wohnung beitragsfrei war, ist eine Abmeldung wichtig, damit keine Unstimmigkeiten in den Unterlagen entstehen.

Die Abmeldung erfolgt formlos schriftlich oder online. Geben Sie das Datum an, zu dem Sie die Wohnung aufgegeben haben, sowie Ihre Beitragsnummer.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

  • Keine Anmeldung der Zweitwohnung: Viele gehen davon aus, die Befreiung erfolge automatisch. Ohne Anmeldung kann der Beitragsservice jedoch nachträglich Beiträge einfordern.
  • Falsche Angabe der Beitragsnummer: Prüfen Sie, dass Sie die Nummer Ihrer Hauptwohnung korrekt angeben, damit die Verknüpfung gelingt.
  • Verzögerung bei Rückfragen: Reagieren Sie zügig auf Nachfragen des Beitragsservice, um unnötige Mahnungen zu vermeiden.

Was tun bei Problemen oder Unklarheiten

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihre Zweitwohnung beitragsfrei ist, oder treten Schwierigkeiten bei der Anmeldung auf, können Sie sich an folgende Stellen wenden:

  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio: Direkte Auskunft zur Beitragspflicht und zum Stand Ihrer Anmeldung
  • Verbraucherzentrale: Beratung zu rundfunkrechtlichen Fragen
  • Rechtsberatung: Bei komplexen Sachverhalten oder rechtlichen Einzelfragen sollten Sie eine Anwältin oder einen Anwalt konsultieren

Fazit: Zweitwohnung richtig anmelden und Doppelzahlungen vermeiden

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine Zweitwohnung nutzen, müssen Sie diese beim Beitragsservice anmelden – auch wenn sie beitragsfrei ist. Die Befreiung erfolgt in der Regel unkompliziert, sofern Sie bereits für eine andere Wohnung zahlen und die Voraussetzungen erfüllen. Wichtig ist, dass Sie die Anmeldung aktiv vornehmen und die Beitragsnummer Ihrer Hauptwohnung angeben. So vermeiden Sie unnötige Doppelzahlungen und mögliche Nachforderungen.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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