Auszug aus dem Elternhaus: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Beim Auszug aus dem Elternhaus müssen Sie sich für den Rundfunkbeitrag anmelden. Erfahren Sie, wer zahlt, welche Fristen gelten und wie die Anmeldung funktioniert.
Auszug aus dem Elternhaus: Wer zahlt den Rundfunkbeitrag?
Der Auszug aus dem Elternhaus ist ein wichtiger Schritt in die Selbstständigkeit. Neben Mietvertrag, Ummeldung und Einrichtung müssen Sie sich dabei auch um den Rundfunkbeitrag kümmern. Viele junge Menschen sind unsicher, ob und wann sie sich beim Beitragsservice anmelden müssen. Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten entstehen und wie Sie die Anmeldung korrekt durchführen.
Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?
Für jede Wohnung in Deutschland ist grundsätzlich ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, unabhängig davon, ob Rundfunkgeräte vorhanden sind. Sobald Sie eine eigene Wohnung beziehen, werden Sie beitragspflichtig. Es spielt keine Rolle, ob Sie allein wohnen, in eine WG ziehen oder mit Partner:in zusammenleben.
Wichtige Grundregeln:
- Pro Wohnung ist ein Beitrag fällig, aktuell 18,36 Euro monatlich.
- Solange Sie bei Ihren Eltern gemeldet sind und dort wohnen, zahlen diese den Beitrag für den gemeinsamen Haushalt.
- Mit dem Auszug und der eigenen Anmeldung endet Ihre Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt im Sinne des Rundfunkbeitrags.
Wann müssen Sie sich anmelden?
Die Anmeldung beim Beitragsservice ist gesetzlich verpflichtend und sollte spätestens einen Monat nach Einzug erfolgen. In der Praxis wird der Beitragsservice häufig durch Meldedaten der Einwohnermeldeämter auf neue Haushalte aufmerksam. Dennoch sind Sie selbst für die rechtzeitige Anmeldung verantwortlich.
Wichtige Fristen und Hinweise:
- Beitragspflicht beginnt mit dem Einzugsdatum in die neue Wohnung.
- Eine verspätete Anmeldung kann zu Nachforderungen führen, in der Regel jedoch ohne Säumniszuschläge, wenn Sie sich selbst melden.
- Erfolgt keine Anmeldung, kann der Beitragsservice Sie nachträglich zur Zahlung auffordern – bis zu mehreren Jahren rückwirkend.
Anmeldung: So gehen Sie vor
Die Anmeldung beim Beitragsservice ist unkompliziert und kann online, per Post oder telefonisch erfolgen. Sie benötigen dafür Ihre persönlichen Daten und die neue Adresse.
Online-Anmeldung:
- Besuchen Sie die offizielle Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de).
- Füllen Sie das Formular „Anmelden" aus.
- Geben Sie Einzugsdatum und vollständige Anschrift an.
- Sie erhalten anschließend einen Bescheid mit Ihrer Beitragsnummer.
Schriftliche Anmeldung:
- Laden Sie das Formular von der Website herunter oder fordern Sie es telefonisch an.
- Senden Sie es ausgefüllt an: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.
Die Anmeldung ist für Sie kostenfrei und erzeugt keine Bearbeitungsgebühren.
Besondere Situationen: WG, Studentenwohnheim, BAföG
Je nach Wohnsituation gelten unterschiedliche Regelungen. Hier einige häufige Konstellationen:
Wohngemeinschaft (WG):
- Pro WG ist nur ein Beitrag zu zahlen.
- Alle Bewohner:innen können sich gemeinsam anmelden oder eine Person übernimmt die Anmeldung.
- Untereinander können Sie die Kosten aufteilen – das regelt der Beitragsservice nicht.
Studentenwohnheim:
- Auch hier gilt: eine Wohnung, ein Beitrag.
- Bei Einzelappartements mit eigenem Eingang und Küche/Bad gilt das Appartement als Wohnung.
- In manchen Wohnheimen (z. B. mit Gemeinschaftsküchen) kann die Situation abweichen – informieren Sie sich beim Beitragsservice.
BAföG und Sozialleistungen:
- Empfänger:innen von BAföG zahlen den Rundfunkbeitrag in der Regel, können sich aber unter bestimmten Voraussetzungen befreien lassen.
- Voraussetzung ist meist der Bezug von BAföG mit Wohnung außerhalb des Elternhauses oder der Bezug weiterer Sozialleistungen (z. B. Wohngeld, Grundsicherung).
- Die Befreiung muss separat beantragt werden und gilt nicht automatisch.
Befreiung oder Ermäßigung: Wann ist das möglich?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen oder eine Ermäßigung beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn Sie Sozialleistungen beziehen oder eine Behinderung vorliegt.
Gründe für eine Befreiung:
| Grund | Voraussetzung | Nachweis |
|---|---|---|
| BAföG (außerhalb Elternhaus) | Förderung nach BAföG, eigene Wohnung, nicht bei Eltern wohnhaft | BAföG-Bescheid |
| Berufsausbildungsbeihilfe | Bezug von BAB, eigene Wohnung | BAB-Bescheid |
| Bürgergeld (SGB II) | Bezug von Bürgergeld | Bewilligungsbescheid |
| Grundsicherung (SGB XII) | Bezug von Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung | Bewilligungsbescheid |
| Sozialhilfe | Bezug von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt | Bescheid des Sozialamts |
| Blindheit / Taubblindheit | Blindheit oder Taubblindheit | Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "Bl" oder "TBl" |
Ermäßigung auf ein Drittel:
Für gehörlose oder hörbehinderte Menschen sowie für Empfänger:innen von Blindenhilfe ist eine Ermäßigung auf monatlich 6,12 Euro möglich. Der entsprechende Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen "RF") muss vorgelegt werden.
Wichtig: Befreiung und Ermäßigung müssen Sie selbst beantragen – sie erfolgen nicht automatisch. Das Antragsformular finden Sie auf der Website des Beitragsservice. Die Befreiung gilt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung, bei rückwirkender Vorlage von Nachweisen kann sie auch früher greifen.
Abmeldung im Elternhaus: Ist das nötig?
Eine separate Abmeldung im Elternhaus ist nicht erforderlich. Sobald Sie sich mit Ihrer neuen Adresse beim Einwohnermeldeamt ummelden und beim Beitragsservice anmelden, endet Ihre Zugehörigkeit zum elterlichen Haushalt automatisch. Ihre Eltern bleiben weiterhin beitragspflichtig für ihre Wohnung.
Falls der Beitragsservice Sie dennoch als Beitragspflichtige:n in der elterlichen Wohnung führt, können Sie dies mit einem kurzen Schreiben und Nachweis Ihrer neuen Anmeldung klären.
Was passiert bei Meldeverzug oder fehlender Anmeldung?
Wer sich nicht oder verspätet beim Beitragsservice anmeldet, handelt ordnungswidrig. In der Praxis erfolgt meist zunächst eine schriftliche Aufforderung zur Anmeldung. Reagieren Sie nicht, können Nachforderungen und in Einzelfällen Säumniszuschläge oder Festsetzungsbescheide folgen.
Hinweis: Üblich ist, sich zeitnah selbst anzumelden. So lassen sich unnötiger Aufwand und mögliche Nachzahlungen vermeiden. Der Beitragsservice bietet auf seiner Website und telefonisch Unterstützung an.
Praktische Checkliste für den Auszug
Um den Überblick zu behalten, hilft Ihnen diese Checkliste rund um den Rundfunkbeitrag beim Auszug aus dem Elternhaus:
- Einzugsdatum notieren: Ab diesem Tag beginnt die Beitragspflicht.
- Ummeldung beim Einwohnermeldeamt: Innerhalb von zwei Wochen nach Einzug.
- Anmeldung beim Beitragsservice: Online, postalisch oder telefonisch, mit Einzugsdatum und neuer Adresse.
- Befreiung prüfen: Wenn Sie BAföG, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen, Befreiungsantrag stellen.
- Beitragsnummer aufbewahren: Sie erhalten diese mit dem Anmeldebescheid – wichtig für alle weiteren Vorgänge.
- Bei WG-Einzug absprechen: Klären Sie intern, wer sich anmeldet, und teilen Sie den Beitrag unter den Bewohner:innen auf.
Fazit: Anmeldung ist Pflicht – aber einfach
Mit dem Auszug aus dem Elternhaus entsteht für Sie die Pflicht, sich beim Beitragsservice anzumelden. Die Anmeldung ist unkompliziert und kann online in wenigen Minuten erledigt werden. Wichtig ist, dass Sie sich zeitnah nach dem Einzug anmelden, um Nachforderungen zu vermeiden. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa bei Bezug von BAföG oder Sozialleistungen – können Sie sich befreien lassen. Reichen Sie dafür die entsprechenden Nachweise ein. Bei rechtlichen Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio oder lassen Sie sich von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten.
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