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Rundfunkbeitrag abmelden beim Zusammenziehen – so geht's

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wer mit Partner oder WG zusammenzieht, zahlt nur noch einen Beitrag. Erfahren Sie, wie die Abmeldung der Zweitwohnung funktioniert und welche Nachweise nötig sind.

Rundfunkbeitrag abmelden beim Zusammenziehen – so geht's

Wenn zwei Haushalte zu einem werden, fällt in der Regel eine Beitragsnummer weg. Das gilt für Paare ebenso wie für Wohngemeinschaften. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Sobald Sie zusammenziehen, reicht eine einzige Anmeldung – die zweite können Sie abmelden. So vermeiden Sie Doppelzahlungen und erfüllen gleichzeitig Ihre Meldepflicht gegenüber dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Warum kann ich beim Zusammenziehen abmelden?

Der Rundfunkbeitrag gilt für jede Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner:innen. Leben mehrere Personen unter einer Adresse, zahlt nur eine Person stellvertretend für alle. Die anderen Mitbewohner:innen sind beitragsfrei mitversorgt. Das bedeutet:

  • Bei Paaren: Einer von beiden meldet sich ab, der oder die andere zahlt weiter.
  • In Wohngemeinschaften: Eine Person bleibt Beitragszahler:in, alle anderen melden ihre bisherige Wohnung ab.
  • Bei Eheleuten: Auch hier genügt ein Beitragskonto für die gemeinsame Wohnung.

Wichtig ist, dass Sie die Abmeldung aktiv vornehmen. Der Beitragsservice erfährt vom Zusammenzug häufig erst durch Ihre Meldung oder durch Abgleich mit dem Melderegister – dann kann es zu Nachforderungen kommen, wenn beide Beitragsnummern parallel weiterlaufen.

Wer meldet sich ab, wer zahlt weiter?

Grundsätzlich können Sie frei entscheiden, welche Beitragsnummer weiterläuft. In der Praxis hat sich folgende Vorgehensweise bewährt:

  • Einzug in eine bestehende Wohnung: Wer in die Wohnung des Partners oder der Partnerin zieht, meldet die eigene bisherige Wohnung ab. Der oder die bereits dort Wohnende zahlt weiter.
  • Gemeinsamer Umzug in eine neue Wohnung: Einer von beiden meldet die alte Wohnung ab, der oder die andere ändert die Adresse und zahlt unter der neuen Anschrift weiter. Die zweite alte Wohnung wird ebenfalls abgemeldet.
  • In WGs: Meist bleibt die Person Beitragszahler:in, die zuerst eingezogen ist. Alle weiteren melden ihre vorherige Wohnung ab.

Sollten beide bereits beim Beitragsservice registriert sein, wählen Sie pragmatisch: Behalten Sie die Beitragsnummer, bei der die Kontodaten aktuell sind und keine Rückstände bestehen.

Schritt für Schritt: So melden Sie die zweite Wohnung ab

Die Abmeldung erfolgt über das Online-Formular des Beitragsservice oder per schriftlichem Antrag. Folgende Schritte sind erforderlich:

1. Zeitpunkt: Melden Sie die Wohnung ab dem Tag ab, an dem Sie tatsächlich ausgezogen sind. Das Auszugsdatum muss mit der Meldebestätigung übereinstimmen.

2. Formular ausfüllen: Geben Sie Ihre bisherige Beitragsnummer, die alte Adresse und das Auszugsdatum an. Wählen Sie als Grund „Zusammenlegung von Wohnungen" oder „Einzug bei Partner:in".

3. Nachweis beifügen: Fügen Sie eine Kopie der Meldebescheinigung oder des Mietvertrags bei, aus der die neue gemeinsame Adresse hervorgeht. Bei WGs kann auch eine Bestätigung der anderen Mitbewohner:innen hilfreich sein.

4. Abschicken: Senden Sie das Formular online oder per Post (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln).

Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung in der Regel innerhalb von vier Wochen. Prüfen Sie die Bestätigung auf Richtigkeit – insbesondere auf das Abmeldedatum und eventuelle Nachforderungen.

Welche Nachweise werden benötigt?

Für eine reibungslose Abmeldung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

DokumentZweckHinweis
Für eine reibungslose Abmeldung sollten Sie folgende Dokumente bereithalten
MeldebescheinigungNachweis des Auszugs und der neuen AdresseVom Einwohnermeldeamt, aktuell
Mietvertrag (optional)Bestätigung der gemeinsamen WohnungAlternativ zur Meldebescheinigung
BeitragsnummerIdentifikation Ihres KontosSteht auf jedem Bescheid
WG-Bestätigung (bei WGs)Name und Beitragsnummer der zahlenden PersonFormlos, mit Unterschrift

Ohne Nachweis kann der Beitragsservice die Abmeldung ablehnen oder das Abmeldedatum anzweifeln. Heben Sie Kopien der eingereichten Unterlagen auf.

Häufige Fehler und wie Sie sie vermeiden

Beim Zusammenziehen passieren immer wieder ähnliche Fehler, die zu Doppelzahlungen oder Nachforderungen führen:

  • Keine Abmeldung: Beide Beitragsnummern laufen weiter, weil niemand aktiv abmeldet. Melden Sie die überflüssige Wohnung sofort nach dem Umzug ab.
  • Falsches Abmeldedatum: Geben Sie das tatsächliche Auszugsdatum an, nicht das Ende des Mietvertrags. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie die Wohnung geräumt haben.
  • Beide Wohnungen abgemeldet: Mindestens eine Beitragsnummer muss weiterbestehen, solange Sie in Deutschland wohnen. Melden Sie nur die Wohnung ab, in der Sie nicht mehr leben.
  • Fehlende Nachweise: Ohne Meldebescheinigung zögert sich die Bearbeitung hinaus. Reichen Sie alle Dokumente vollständig ein.
  • Zu späte Meldung: Je später Sie abmelden, desto länger zahlen Sie doppelt. Nach einem Umzug haben Sie einen Monat Zeit, um Änderungen zu melden – nutzen Sie diese Frist.

Was passiert, wenn sich das Paar oder die WG wieder trennt?

Bei Trennung oder Auszug aus der WG müssen Sie sich neu anmelden, wenn Sie in eine eigene Wohnung ziehen. Der Beitragsservice behandelt jede Wohnung als eigenständige Beitragspflicht. Folgende Fälle sind häufig:

  • Auszug aus gemeinsamer Wohnung: Wer auszieht, meldet die neue Wohnung an. Wer bleibt, zahlt unter der alten Beitragsnummer weiter.
  • Beide ziehen um: Jede:r meldet die eigene neue Wohnung an. Die alte gemeinsame Adresse wird abgemeldet.
  • Rückkehr in alte Wohnung: Sollten Sie in Ihre frühere Wohnung zurückkehren, kann unter Umständen Ihre alte Beitragsnummer reaktiviert werden – das klärt der Beitragsservice im Einzelfall.

Informieren Sie den Beitragsservice zeitnah über jede Veränderung. So vermeiden Sie Rückstände und unnötige Mahnungen.

Besonderheiten bei eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehe

Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln wie für unverheiratete Paare: Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Sie können wählen, wer von beiden die Beitragsnummer führt. Bei einem gemeinsamen Konto ist es oft praktisch, die Lastschrift von diesem abbuchen zu lassen.

Nach einer Hochzeit müssen Sie nichts Besonderes veranlassen, wenn Sie bereits zusammenleben. Leben Sie bislang getrennt und ziehen erst nach der Eheschließung zusammen, melden Sie eine der beiden Wohnungen wie oben beschrieben ab.

Übersicht: Zusammenziehen und Abmeldung im Vergleich

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Konstellationen zusammen:

SituationWer meldet ab?Wer zahlt weiter?
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Konstellationen zusammen
Partner A zieht zu Partner BPartner A meldet alte Wohnung abPartner B zahlt weiter
Beide ziehen gemeinsam umBeide melden alte Wohnungen ab, einer meldet neue anEiner zahlt für neue Wohnung
Einzug in WGNeue:r Mitbewohner:in meldet alte Wohnung abBisherige:r Beitragszahler:in der WG
Trennung, beide ziehen umBeide melden neue Wohnungen anJede:r zahlt für eigene Wohnung

Wie lange dauert die Abmeldung?

Nach Eingang Ihres Antrags bearbeitet der Beitragsservice die Abmeldung in der Regel innerhalb von vier bis sechs Wochen. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, der das Abmeldedatum und eventuell fällige Restbeträge oder Guthaben ausweist. Prüfen Sie diesen Bescheid genau:

  • Stimmt das Abmeldedatum?
  • Wurden bereits gezahlte Beiträge für die Zeit nach dem Auszug erstattet oder verrechnet?
  • Gibt es offene Forderungen für Zeiträume vor dem Auszug?

Sollten Sie innerhalb von acht Wochen keine Rückmeldung erhalten, kontaktieren Sie den Beitragsservice telefonisch oder schriftlich. Bewahren Sie Kopien Ihrer Unterlagen und den Versandnachweis auf.

Kann ich rückwirkend abmelden?

Eine rückwirkende Abmeldung ist grundsätzlich möglich, sofern Sie den tatsächlichen Auszug nachweisen können. Maßgeblich ist das Datum auf Ihrer Meldebescheinigung. Haben Sie die Abmeldung versäumt und mehrere Monate doppelt gezahlt, können Sie zu viel gezahlte Beiträge unter Umständen zurückfordern.

Wichtig: Der Beitragsservice prüft jeden Einzelfall. Reichen Sie alle erforderlichen Nachweise ein und begründen Sie, warum die Abmeldung erst jetzt erfolgt. Eine Erstattung ist nach den Vorgaben des Beitragsservice häufig möglich, wenn Sie glaubhaft darlegen können, dass Sie tatsächlich ausgezogen sind. Bei rechtlichen Unklarheiten besteht die Option einer individuellen Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt.

Was kostet die Abmeldung?

Die Abmeldung selbst ist kostenfrei. Sie zahlen lediglich die Beiträge bis zum Tag des Auszugs. Eventuell wird ein bereits gezahlter Monatsbeitrag anteilig erstattet oder mit offenen Beträgen der verbleibenden Wohnung verrechnet.

Zusammenfassung und praktische Tipps

Beim Zusammenziehen genügt eine Beitragsnummer für die gemeinsame Wohnung. Melden Sie die zweite Wohnung rechtzeitig ab, um Doppelzahlungen zu vermeiden. Nutzen Sie das Online-Formular des Beitragsservice und fügen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung bei. Prüfen Sie den Abmeldebescheid sorgfältig und heben Sie alle Unterlagen auf.

Checkliste für Ihre Abmeldung:

  • Auszugsdatum festhalten (Meldebestätigung)
  • Entscheiden, welche Beitragsnummer weiterläuft
  • Online-Formular ausfüllen oder Antrag schreiben
  • Nachweise (Meldebescheinigung, ggf. Mietvertrag) beifügen
  • Abschicken und Bestätigung abwarten
  • Bescheid prüfen, Kopien aufbewahren

Bei Fragen zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Für rechtliche Einzelfragen können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine Rechtsanwaltskanzlei wenden.

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