Befreiung oder Ermäßigung — der Unterschied beim Rundfunkbeitrag
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Befreiung bedeutet keine Zahlung, Ermäßigung reduziert den Beitrag auf ein Drittel. Wir erklären die Voraussetzungen und zeigen den Unterschied übersichtlich auf.
Befreiung oder Ermäßigung — der Unterschied beim Rundfunkbeitrag
Beim Rundfunkbeitrag gibt es zwei Möglichkeiten der finanziellen Entlastung: die Befreiung und die Ermäßigung. Beide Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Regelungen. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen klar und verständlich, worin sich beide Formen unterscheiden, wer welchen Anspruch hat und welche Nachweise Sie einreichen müssen.
Was bedeutet Befreiung vom Rundfunkbeitrag?
Eine Befreiung bedeutet, dass Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen müssen. Der Beitrag entfällt vollständig. Eine Befreiung wird nur bei bestimmten persönlichen oder wirtschaftlichen Voraussetzungen gewährt. Sie gilt ab dem Monat der Antragstellung oder bei rückwirkender Bewilligung ab dem Bewilligungszeitpunkt der zugrunde liegenden Sozialleistung.
Voraussetzung für eine Befreiung ist in der Regel der Bezug bestimmter Sozialleistungen, die einen besonderen Bedarf berücksichtigen. Zu den typischen Leistungen gehören:
- Bürgergeld nach SGB II (früher Arbeitslosengeld II)
- Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Hilfe zur Pflege oder Blindenhilfe nach SGB XII
Auch Empfänger:innen von Blindenhilfe oder taubblinde Menschen können eine Befreiung erhalten. Wer bereits Sozialleistungen bezieht, sollte die Bescheide aufbewahren und beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einreichen.
Was bedeutet Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag?
Eine Ermäßigung bedeutet, dass Sie einen reduzierten Rundfunkbeitrag zahlen. Seit 2021 beträgt der ermäßigte Beitrag 6,12 Euro monatlich — das ist ein Drittel des vollen Beitrags von 18,36 Euro. Die Ermäßigung gilt für Personen, die aus gesundheitlichen oder sozialen Gründen besonders schutzbedürftig sind, aber nicht vollständig befreit werden können.
Anspruch auf Ermäßigung haben:
- Taubblinde Menschen (können auch Befreiung wählen)
- Menschen mit Behinderung mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis
- Empfänger:innen von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII (können ebenfalls Befreiung wählen)
Das Merkzeichen RF wird Menschen mit einer Behinderung erteilt, die aufgrund ihrer Einschränkung nicht oder nur eingeschränkt an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Dazu zählen etwa gehörlose Menschen oder Menschen mit einer Sehbehinderung von mindestens 60 Prozent.
Der zentrale Unterschied in der Übersicht
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Unterschiede zwischen Befreiung und Ermäßigung auf einen Blick:
| Kriterium | Befreiung | Ermäßigung |
|---|---|---|
| Beitragshöhe | 0,00 Euro (keine Zahlung) | 6,12 Euro monatlich (ein Drittel) |
| Voraussetzung | Bezug bestimmter Sozialleistungen | Merkzeichen RF oder Taubblindheit |
| Nachweis | Aktueller Leistungsbescheid | Schwerbehindertenausweis mit RF |
| Antragstellung | Schriftlich beim Beitragsservice | Schriftlich beim Beitragsservice |
| Gültigkeitsdauer | Befristet nach Leistungsbewilligung | Unbefristet bei dauerhafter Behinderung |
Welche Nachweise benötigen Sie?
Für eine Befreiung müssen Sie einen gültigen Bescheid über die Sozialleistung vorlegen. Das kann etwa ein Bewilligungsbescheid über Bürgergeld, Sozialhilfe oder BAföG sein. Der Bescheid darf in der Regel nicht älter als ein Jahr sein. Bei befristeten Leistungen müssen Sie nach Ablauf einen neuen Nachweis einreichen.
Für eine Ermäßigung benötigen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises, auf dem das Merkzeichen RF eingetragen ist. Bei Taubblindheit reicht ein entsprechender ärztlicher Nachweis oder ein Ausweis mit den Merkzeichen „Bl" und „Gl". Ist die Behinderung unbefristet, gilt die Ermäßigung dauerhaft.
Kann ich zwischen Befreiung und Ermäßigung wählen?
In bestimmten Fällen haben Sie die Wahl. Taubblinde Menschen und Empfänger:innen von Blindenhilfe können sich entweder befreien lassen oder die Ermäßigung nutzen. Da die Befreiung finanziell günstiger ist, wird sie in der Praxis häufig gewählt. Betroffene können prüfen, welche Variante zu ihren eigenen Angaben passt, etwa wenn sich die Lebenssituation bald ändert.
Wer sowohl eine Sozialleistung bezieht als auch das Merkzeichen RF hat, kann nur eine der beiden Vergünstigungen in Anspruch nehmen — eine Kombination ist nicht möglich. Auch hier gilt: Die Befreiung ist die umfassendere Entlastung.
Wie beantragen Sie Befreiung oder Ermäßigung?
Den Antrag stellen Sie schriftlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Das entsprechende Formular finden Sie auf der Website des Beitragsservice oder können es telefonisch anfordern. Sie füllen das Formular aus und fügen die erforderlichen Nachweise bei.
Der Antrag wirkt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung. Eine rückwirkende Befreiung oder Ermäßigung ist nur möglich, wenn auch die zugrunde liegende Leistung rückwirkend bewilligt wurde. Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.
Wichtig: Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag anhand der vorgelegten Nachweise. Bei unklaren Fällen oder speziellen Fragen zu Ihrer persönlichen Situation besteht die Option, eine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.
Was passiert bei Änderungen?
Ändern sich Ihre persönlichen Verhältnisse — etwa wenn Ihre Sozialleistung endet oder Ihr Schwerbehindertenausweis ausläuft — müssen Sie den Beitragsservice unverzüglich informieren. Das gilt sowohl für Befreiungen als auch für Ermäßigungen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Beitragsservice rückwirkend den vollen Beitrag nachfordern.
Bei befristeten Leistungen erhalten Sie häufig eine Erinnerung vom Beitragsservice, wenn die Gültigkeitsdauer endet. Dann müssen Sie einen neuen Nachweis einreichen, um die Befreiung zu verlängern. Bei dauerhaften Behinderungen mit unbefristetem Ausweis entfällt diese Pflicht in der Regel.
Fazit
Der Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung ist klar: Bei einer Befreiung zahlen Sie nichts, bei einer Ermäßigung ein Drittel des regulären Beitrags. Die Befreiung setzt den Bezug bestimmter Sozialleistungen voraus, die Ermäßigung eine anerkannte Behinderung mit Merkzeichen RF oder Taubblindheit. Beide Vergünstigungen müssen Sie schriftlich beantragen und mit den entsprechenden Nachweisen belegen.
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