Merkzeichen Bl: Rundfunkbeitrag bei Blindheit
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Menschen mit Merkzeichen Bl können vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Welche Voraussetzungen gelten und wie Sie die Befreiung beantragen, erfahren Sie hier.
Merkzeichen Bl: Rundfunkbeitrag bei Blindheit
Blinde Menschen mit dem Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis können sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Diese Regelung berücksichtigt die besondere Lebenssituation und soll finanzielle Entlastung schaffen. Der folgende Ratgeber erklärt Ihnen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Nachweise erforderlich sind und wie Sie die Befreiung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantragen.
Was bedeutet das Merkzeichen Bl
Das Merkzeichen Bl steht für Blindheit und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es bescheinigt, dass Sie im Sinne des Sozialrechts als blind gelten. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zuständige Behörde.
Nach den gesetzlichen Vorgaben gilt als blind, wer auf dem besseren Auge eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/50 (0,02) aufweist oder eine vergleichbare Sehbeeinträchtigung hat. Auch hochgradige Gesichtsfeldeinschränkungen können zur Einstufung als blind führen. Die genaue Bewertung nimmt die zuständige Behörde anhand ärztlicher Gutachten vor.
Das Merkzeichen Bl berechtigt Sie neben der Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu weiteren Nachteilsausgleichen, etwa bei der Kfz-Steuer, im öffentlichen Nahverkehr oder bei Steuerfreibeträgen.
Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Um sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen, müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
| Voraussetzung | Erläuterung |
|---|---|
| Merkzeichen Bl | Eintragung im Schwerbehindertenausweis oder entsprechender Bescheid |
| Hauptwohnsitz in Deutschland | Sie sind in Deutschland mit einer Wohnung gemeldet |
| Antragstellung | Formloser oder offizieller Antrag beim Beitragsservice |
| Nachweis | Kopie des Schwerbehindertenausweises oder Bescheid mit Merkzeichen Bl |
Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen. Eine rückwirkende Befreiung für Zeiträume vor der Antragstellung ist in der Regel nicht möglich. Üblich ist daher, den Antrag zeitnah nach Erhalt des Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen Bl zu stellen.
Welche Nachweise sind erforderlich
Für die Befreiung benötigen Sie einen gültigen Nachweis über das Merkzeichen Bl. Folgende Dokumente werden vom Beitragsservice akzeptiert:
- Schwerbehindertenausweis mit eingetragenem Merkzeichen Bl (Vorder- und Rückseite als Kopie)
- Bescheid des Versorgungsamts oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde, aus dem das Merkzeichen Bl hervorgeht
- Aktueller Nachweis, falls das Merkzeichen befristet erteilt wurde (bei Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Nachweis vorgelegt werden)
Achten Sie darauf, dass alle relevanten Informationen auf dem Nachweis gut lesbar sind. Der Beitragsservice prüft die eingereichten Unterlagen und bestätigt Ihnen die Befreiung schriftlich. Bei Unklarheiten können Sie sich direkt an den Beitragsservice wenden oder Unterstützung durch einen Sozialverband oder eine Beratungsstelle in Anspruch nehmen.
So beantragen Sie die Befreiung
Die Beantragung der Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Merkzeichen Bl ist unkompliziert. Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Online-Antrag: Auf der Webseite des Beitragsservice können Sie das Formular zur Befreiung ausfüllen und die Nachweise digital hochladen.
- Schriftlicher Antrag: Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es aus und senden Sie es zusammen mit Kopien der Nachweise per Post an den Beitragsservice.
- Formloser Antrag: Ein formloses Schreiben mit Angabe Ihrer Beitragsnummer, Name, Anschrift und der Bitte um Befreiung wegen Merkzeichen Bl ist ebenfalls möglich. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise bei.
Nach Eingang prüft der Beitragsservice Ihren Antrag. Die Bearbeitung kann einige Wochen dauern. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Befreiung. Ab dem Bewilligungsmonat müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen.
Falls Sie bereits Beiträge für den laufenden Monat gezahlt haben, werden diese in der Regel nicht erstattet. Die Befreiung wirkt nur für die Zukunft. Bei rechtlichen Fragen zur Rückerstattung oder zu Sonderfällen sollten Sie sich an eine Rechtsberatung, etwa einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale, wenden.
Unterschied zwischen Befreiung und Ermäßigung
Menschen mit Merkzeichen Bl erhalten eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Das bedeutet, Sie zahlen keinen Beitrag mehr. Im Unterschied dazu gibt es die Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags (derzeit 6,12 € pro Monat), die für andere Personengruppen gilt – etwa für Menschen mit dem Merkzeichen RF, das ausschließlich zur Ermäßigung und nicht zur vollständigen Befreiung berechtigt.
Die Befreiung wegen Blindheit ist eine der umfassendsten Entlastungen im Rundfunkbeitragsrecht. Sie müssen keinen reduzierten Beitrag zahlen, sondern sind komplett von der Zahlungspflicht befreit.
Was gilt bei Änderungen
Ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist an das Merkzeichen Bl gebunden. Sollte sich Ihre Situation ändern, sind Sie verpflichtet, dies dem Beitragsservice mitzuteilen:
- Wegfall des Merkzeichens: Wenn das Merkzeichen Bl bei einer Neufeststellung nicht mehr eingetragen wird, endet die Befreiung. Sie müssen dies unverzüglich melden.
- Umzug: Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands teilen Sie Ihre neue Anschrift mit. Die Befreiung bleibt in der Regel bestehen.
- Ablauf der Gültigkeit: Ist das Merkzeichen befristet, müssen Sie bei Verlängerung einen neuen Nachweis vorlegen.
Änderungen können Sie online, schriftlich oder telefonisch dem Beitragsservice mitteilen. Eine rechtzeitige Meldung verhindert mögliche Nachforderungen oder rechtliche Probleme.
Häufige Fragen zur Befreiung bei Merkzeichen Bl
Kann ich rückwirkend befreit werden?
Eine rückwirkende Befreiung ist in der Regel nicht möglich. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung. Stellen Sie den Antrag daher möglichst zeitnah.
Was passiert, wenn ich den Antrag vergessen habe?
Sie können den Antrag jederzeit nachholen. Die Befreiung beginnt dann ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht. Bereits gezahlte Beiträge werden üblicherweise nicht erstattet.
Muss ich die Befreiung regelmäßig erneuern?
Nur wenn das Merkzeichen Bl befristet ist. Bei unbefristeter Eintragung bleibt die Befreiung bestehen, solange die Voraussetzungen erfüllt sind.
Gilt die Befreiung auch für weitere Personen in meinem Haushalt?
Nein. Die Befreiung ist personengebunden. Andere Bewohner:innen müssen sich separat anmelden oder eigene Befreiungstatbestände nachweisen.
Unterstützung bei der Antragstellung
Falls Sie Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags oder beim Zusammenstellen der Nachweise benötigen, gibt es verschiedene Anlaufstellen:
- Sozialverbände wie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) bieten Beratung an
- Verbraucherzentralen helfen bei allgemeinen Fragen zum Rundfunkbeitrag
- Behindertenbeauftragte in Kommunen oder Landkreisen unterstützen bei behördlichen Angelegenheiten
- Blinden- und Sehbehindertenzentren vor Ort bieten praktische Hilfe
Für individuelle rechtliche Fragen sollten Sie eine:n Anwalt oder Anwältin für Sozialrecht konsultieren. Diese Stellen können Ihnen auch bei Widersprüchen oder Unklarheiten weiterhelfen.
Fazit: Befreiung einfach möglich
Wenn Sie das Merkzeichen Bl im Schwerbehindertenausweis haben, steht Ihnen eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu. Die Beantragung ist unkompliziert und erfordert lediglich einen formlosen oder offiziellen Antrag sowie eine Kopie Ihres Nachweises. Die Befreiung gilt ab dem Monat der Antragstellung und entlastet Sie dauerhaft finanziell.
Wichtig ist, Änderungen wie den Wegfall des Merkzeichens oder einen Umzug rechtzeitig zu melden. Bei Unsicherheiten oder komplexen Einzelfällen können Sie sich an den Beitragsservice, Sozialverbände oder eine Rechtsberatung wenden.
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