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Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Grundsicherung im Alter

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wer Grundsicherung im Alter bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie die Befreiung funktioniert.

Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Grundsicherung im Alter

Wer im Rentenalter Grundsicherung bezieht, hat in der Regel einen geringen finanziellen Spielraum. Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro kann dann spürbar belasten. Für genau diese Fälle sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Befreiungsmöglichkeit vor. Dieser Ratgeber erklärt, wer sich befreien lassen kann, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Antrag gestellt wird.

Was ist Grundsicherung im Alter?

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Sie sichert den Lebensunterhalt von Menschen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und deren Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um den notwendigen Lebensunterhalt zu decken. Die Leistung wird vom zuständigen Sozialamt bewilligt und umfasst neben dem Regelsatz auch Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wer diese Leistung bezieht, hat nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags grundsätzlich Anspruch auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Die Befreiung ist an den aktuellen Leistungsbezug gebunden, nicht allein an das Erreichen des Rentenalters.

Voraussetzungen für die Befreiung

Damit eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag gewährt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie beziehen Grundsicherung im Alter nach dem Vierten Kapitel SGB XII.
  • Sie sind Inhaber:in einer Wohnung oder leisten als Mitbewohner:in den Rundfunkbeitrag.
  • Sie können einen gültigen Bewilligungsbescheid des Sozialamts vorlegen.
  • Der Antrag wird rechtzeitig gestellt – die Befreiung wirkt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung oder dem Beginn des Leistungsbezugs, je nachdem, was später liegt.

Wichtig: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen und den Bewilligungsbescheid beifügen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Der Beitragsservice verlangt einen aktuellen Bewilligungsbescheid über die Grundsicherung im Alter. Dieser Bescheid muss enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
  • Die Art der Leistung (Grundsicherung im Alter nach SGB XII)
  • Den Bewilligungszeitraum
  • Das Ausstellungsdatum und die Behörde (Sozialamt)

Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

NachweisAnforderungHinweis
Folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Anforderungen im Überblick
BewilligungsbescheidOriginal oder KopieMuss den aktuellen Bewilligungszeitraum abdecken
GültigkeitsdauerKlar erkennbarBei Befristung: Verlängerungsbescheid nachreichen
Ausstellende BehördeSozialamtBescheid muss offiziell gestempelt/unterschrieben sein
PersonendatenName, AnschriftMüssen mit Anmeldung übereinstimmen

Sollte Ihr Bescheid befristet sein, endet auch die Befreiung mit Ablauf des Bewilligungszeitraums. Sie müssen dann einen neuen Antrag mit dem Verlängerungsbescheid einreichen.

So stellen Sie den Antrag auf Befreiung

Die Beantragung der Befreiung kann auf mehreren Wegen erfolgen:

  • Online über das Formular auf der Website des Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de)
  • Schriftlich per Post mit dem ausgefüllten Formular und Nachweis
  • Mit Unterstützung durch automatisierte Schreib- und Versandhilfen wie rundfunkbeitrag-24

Schritt-für-Schritt-Anleitung

1. Formular besorgen: Laden Sie das Befreiungsformular vom Beitragsservice herunter oder füllen Sie es online aus.

2. Persönliche Daten eintragen: Beitragsnummer, Name, Adresse – achten Sie auf korrekte Angaben.

3. Grund der Befreiung ankreuzen: Wählen Sie „Grundsicherung im Alter nach SGB XII".

4. Nachweis beifügen: Kopie des aktuellen Bewilligungsbescheids beilegen.

5. Absenden: Online übermitteln oder per Post an den Beitragsservice schicken.

Nach Eingang des Antrags prüft der Beitragsservice die Unterlagen. Bei vollständigen und korrekten Nachweisen erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Wochen einen Bescheid über die Befreiung.

Ab wann gilt die Befreiung?

Die Befreiung wirkt frühestens ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht – oder ab dem Monat, in dem der Leistungsbezug beginnt, falls dieser Zeitpunkt später liegt. Eine rückwirkende Befreiung für Zeiträume vor der Antragstellung ist nach den Vorgaben des Beitragsservice in der Regel nicht möglich.

Beispiel: Sie beziehen seit dem 1. März 2026 Grundsicherung im Alter. Ihr Antrag geht am 15. April 2026 beim Beitragsservice ein. Die Befreiung gilt ab dem 1. April 2026. Für März müssen Sie den Beitrag noch zahlen.

Stellen Sie den Antrag daher möglichst zeitnah nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.

Verlängerung und Aktualisierung der Befreiung

Ist Ihr Bewilligungsbescheid befristet, läuft auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag mit diesem Datum aus. Der Beitragsservice informiert Sie in der Regel rechtzeitig über das Ende der Befreiung. Sie sind jedoch selbst dafür verantwortlich, einen neuen Antrag mit dem aktuellen Verlängerungsbescheid einzureichen.

Sollte sich Ihre Lebenssituation ändern – etwa weil Sie keine Grundsicherung mehr beziehen oder eine andere Sozialleistung erhalten – müssen Sie dies dem Beitragsservice unverzüglich mitteilen. Andernfalls kann es zu Nachforderungen kommen.

Besondere Situationen: Heimbewohner:innen und Bedarfsgemeinschaften

Wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer vollstationären Einrichtung leben und dort Grundsicherung im Alter beziehen, gelten besondere Regelungen. In vielen Fällen ist das Heim als Institution beitragspflichtig, nicht Sie als Einzelperson. Klären Sie mit der Heimverwaltung, ob Sie einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen.

Leben Sie in einer Bedarfsgemeinschaft oder gemeinsam mit anderen Personen, kann jeweils nur eine Person pro Wohnung den Rundfunkbeitrag zahlen. Die Befreiung gilt dann für die Wohnung insgesamt. Stimmen Sie sich gegebenenfalls mit Mitbewohner:innen ab, wer den Beitrag anmeldet und ob eine Befreiung beantragt wird.

Häufige Fehler und wie Sie diese vermeiden

  • Verspäteter Antrag: Stellen Sie den Antrag möglichst sofort nach Erhalt des Bewilligungsbescheids.
  • Unvollständige Unterlagen: Achten Sie darauf, dass der Bescheid alle erforderlichen Angaben enthält.
  • Fehlende Verlängerung: Reichen Sie rechtzeitig den neuen Bescheid nach, wenn Ihre Grundsicherung verlängert wird.
  • Falsche Anschrift: Prüfen Sie, ob Ihre Adresse beim Beitragsservice mit der im Bescheid übereinstimmt.

Bei Unklarheiten oder rechtlichen Einzelfragen wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine Rechtsberatung. Der Beitragsservice selbst kann keine individuelle Rechtsberatung anbieten.

Fazit: Befreiung ist möglich – mit den richtigen Nachweisen

Wer im Alter auf Grundsicherung angewiesen ist, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Voraussetzung ist ein gültiger Bewilligungsbescheid des Sozialamts und ein rechtzeitig gestellter Antrag beim Beitragsservice. Die Befreiung wirkt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung und muss bei befristeten Bescheiden regelmäßig verlängert werden. Achten Sie auf vollständige Unterlagen und zeitnahe Mitteilung von Änderungen, um Nachforderungen zu vermeiden.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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