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Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Krankengeld beantragen

Stand: 11. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie während des Krankengeldbezugs eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten können und wie Sie den Antrag stellen.

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Krankengeld beantragen

Wer längere Zeit erkrankt ist und Krankengeld von der Krankenkasse erhält, gerät häufig in eine angespannte finanzielle Lage. Das Krankengeld beträgt in der Regel nur etwa 70 Prozent des Bruttoeinkommens. In dieser Situation stellt sich die Frage, ob eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag möglich ist.

Voraussetzungen für die Befreiung bei Krankengeld

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist grundsätzlich möglich, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen. Der bloße Bezug von Krankengeld führt jedoch nicht automatisch zu einer Befreiung. Nach § 4 Abs. 1 RBStV können Sie befreit werden, wenn Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, deren Einkommen die Bedarfsgrenze nicht übersteigt.

Folgende Konstellationen sind bei Krankengeld häufig:

  • Sie beziehen zusätzlich zum Krankengeld aufstockende Leistungen (z. B. Bürgergeld nach SGB II, Sozialhilfe nach SGB XII oder Grundsicherung im Alter)
  • Das Krankengeld allein reicht nicht zum Lebensunterhalt aus und Sie erhalten ergänzende Sozialleistungen
  • Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Befreiung aufgrund einer anderen anerkannten Sozialleistung

Entscheidend ist: Krankengeld allein berechtigt nicht zur Befreiung. Sie benötigen einen entsprechenden Bescheid über eine befreiungsrelevante Sozialleistung.

Befreiungsrelevante Sozialleistungen im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen während des Krankengeldbezugs zu einer Befreiung führen können:

SozialleistungBefreiungsmöglichkeitErforderlicher Nachweis
Die folgende Tabelle zeigt, welche Leistungen während des Krankengeldbezugs zu einer Befreiung führen können
Bürgergeld (SGB II)JaBescheid des Jobcenters
Sozialhilfe (SGB XII)JaBescheid des Sozialamts
Grundsicherung im Alter/bei ErwerbsminderungJaBescheid des Sozialamts
BAföG (Vollzuschuss)JaBAföG-Bescheid
Hilfe zum LebensunterhaltJaBescheid des Sozialamts
Krankengeld ohne ergänzende LeistungNeinNicht befreiungsrelevant

Ermäßigung statt Befreiung: Alternative bei Behinderung

Falls Sie während des Krankengeldbezugs eine anerkannte Behinderung haben, kann eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags infrage kommen. Mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis oder einem entsprechenden Bescheid zahlen Sie nur ein Drittel des regulären Beitrags, also 6,12 € pro Monat statt 18,36 €.

Bei Merkzeichen Bl (blind) oder TBl (taubblind) ist eine vollständige Befreiung möglich. Dies gilt unabhängig vom Bezug von Krankengeld oder anderen Leistungen.

So stellen Sie den Antrag auf Befreiung

Wenn Sie neben dem Krankengeld eine befreiungsrelevante Sozialleistung erhalten, können Sie die Befreiung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradiko beantragen. Der Antrag erfolgt in der Regel über das Online-Formular oder postalisch.

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular (erhältlich auf rundfunkbeitrag.de)
  • Kopie des aktuellen Bescheids über die befreiungsrelevante Sozialleistung
  • Bei Behinderung: Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Feststellungsbescheids

Nach § 4 Abs. 4 RBStV kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend ab dem Antragsmonat gewährt werden, sofern die Voraussetzungen durchgehend vorlagen. Eine rückwirkende Befreiung setzt voraus, dass Sie die Nachweise für den gesamten Zeitraum erbringen können.

Häufige Fragen bei Krankengeld und Rundfunkbeitrag

Muss ich während des Krankengeldbezugs weiterhin zahlen?

Ja, solange Sie keine ergänzende befreiungsrelevante Sozialleistung erhalten. Krankengeld allein begründet keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.

Was passiert, wenn das Krankengeld ausläuft?

Endet das Krankengeld und Sie beziehen anschließend beispielsweise Bürgergeld, können Sie ab diesem Zeitpunkt eine Befreiung beantragen. Legen Sie den neuen Bescheid zeitnah vor.

Wie lange gilt die Befreiung?

Die Befreiung gilt in der Regel für den im Bescheid genannten Bewilligungszeitraum der Sozialleistung. Bei einer Verlängerung müssen Sie den neuen Bescheid nachreichen.

Was ist bei befristetem Bewilligungszeitraum?

Läuft der Bescheid über die Sozialleistung aus, endet auch die Befreiung. Sie müssen dann entweder einen neuen Bescheid einreichen oder den vollen Beitrag zahlen.

Wann lohnt sich der Antrag?

In der Praxis nutzen Betroffene häufig die Möglichkeit, einen Antrag auf Befreiung zu stellen, wenn:

  • Das Krankengeld längerfristig bezogen wird und ergänzende Sozialleistungen hinzukommen
  • Die finanzielle Belastung durch den Rundfunkbeitrag spürbar ist
  • Ein Bescheid über eine befreiungsrelevante Leistung bereits vorliegt

Es besteht die Option, den Antrag bereits während des laufenden Krankengeldbezugs vorzubereiten, sobald ein entsprechender Bescheid vorliegt. Eine frühzeitige Antragstellung kann unnötige Zahlungen vermeiden.

Kontakt und weiterführende Beratung

Bei Fragen zur Befreiung während des Krankengeldbezugs wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website rundfunkbeitrag.de.

Für rechtliche Einzelfragen zu Ihrer individuellen Situation können Sie sich an eine Rechtsberatung wenden, beispielsweise:

  • Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt für Sozialrecht
  • Verbraucherzentrale in Ihrer Region
  • Sozialverband (z. B. VdK, SoVD)

Diese Stellen können Ihren Fall prüfen und Sie individuell beraten.

Fazit: Befreiung nur mit ergänzender Sozialleistung

Der Bezug von Krankengeld allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Erst wenn Sie zusätzlich eine befreiungsrelevante Sozialleistung wie Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten, können Sie die Befreiung beantragen. Legen Sie die erforderlichen Bescheide vollständig und zeitnah vor, um die Befreiung ab dem Antragsmonat zu erhalten. Bei einer anerkannten Behinderung kann alternativ eine Ermäßigung infrage kommen. Der Beitragsservice bearbeitet Ihren Antrag nach Eingang der Unterlagen und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Quellen

  • Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) § 4
  • Beitragsservice von ARD ZDF und Deutschlandradio
  • Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 44 ff.
  • Verbraucherzentrale

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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