← Alle ArtikelGrundlagen

Eine Wohnung, ein Beitrag: das Wohnungsprinzip erklärt

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Das Wohnungsprinzip regelt, wer den Rundfunkbeitrag zahlt. Erfahren Sie, wie die Beitragspflicht pro Wohnung funktioniert und wann Ausnahmen gelten.

Eine Wohnung, ein Beitrag: das Wohnungsprinzip erklärt

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland folgt einem klaren Grundsatz: Für jede Wohnung wird ein Beitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder welche Empfangsgeräte vorhanden sind. Dieses sogenannte Wohnungsprinzip löste 2013 die frühere geräteabhängige Gebühr ab. In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen, wie das Wohnungsprinzip funktioniert, wer beitragspflichtig ist und welche Besonderheiten es gibt.

Was bedeutet das Wohnungsprinzip?

Das Wohnungsprinzip besagt, dass pro Wohnung genau ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Radio oder Fernsehen nutzen, wie viele Geräte Sie besitzen oder wie viele Personen in der Wohnung leben. Entscheidend ist allein die Existenz einer Wohnung als eigenständige Wohn- und Lebenseinheit.

Grundsatz: Eine Wohnung = ein Beitrag

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio definiert eine Wohnung als baulich abgeschlossene Einheit mit eigenem Zugang, in der sich mindestens ein Raum zum Wohnen oder Schlafen befindet. Dazu zählen auch Küche, Bad und weitere Nebenräume.

Wer muss den Beitrag zahlen?

Innerhalb einer Wohnung ist eine Person beitragspflichtig. In der Regel handelt es sich dabei um die volljährige Person, die als Inhaber:in oder Hauptmieter:in im Mietvertrag steht. Leben mehrere volljährige Personen in einer Wohnung, können diese untereinander festlegen, wer sich anmeldet und den Beitrag entrichtet.

Wichtig: Auch wenn mehrere Personen zusammenleben, wird nur ein Beitrag für die gesamte Wohnung fällig. Mitbewohner:innen, Lebenspartner:innen oder Familienangehörige müssen sich nicht zusätzlich anmelden, sofern bereits eine Person für die Wohnung registriert ist.

Folgende Tabelle zeigt typische Wohnsituationen:

WohnsituationAnzahl BeiträgeHinweis
Folgende Tabelle zeigt typische Wohnsituationen
Einzelperson in Wohnung1Standard-Beitragspflicht
Paar oder WG in einer Wohnung1Eine Person meldet an
Zwei getrennte Wohnungen im Haus2Jede Wohnung zahlt einzeln
Hauptwohnung + Zweitwohnung2Für jede Wohnung ein Beitrag
Studentenwohnung mit Beitragsbefreiung0Nach Vorlage gültiger Nachweise

Besonderheiten bei Wohngemeinschaften

In Wohngemeinschaften gilt das Wohnungsprinzip unverändert. Teilen sich mehrere Personen eine Wohnung, fällt nur ein Beitrag an. Die Bewohner:innen können selbst entscheiden, wer die Anmeldung vornimmt. Intern können Sie die Kosten natürlich aufteilen, rechtlich ist jedoch nur die angemeldete Person gegenüber dem Beitragsservice verantwortlich.

Abgrenzung: Verfügt jede Person in einem Haus über eine eigene abgeschlossene Wohnung mit separatem Zugang, Küche und Bad, liegt keine WG vor. In diesem Fall ist jede Wohneinheit einzeln beitragspflichtig.

Zweitwohnungen und Nebenwohnsitze

Das Wohnungsprinzip gilt auch für Zweitwohnungen. Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung nutzen, beispielsweise aus beruflichen Gründen oder als Ferienwohnung, ist für diese zweite Wohnung ein separater Beitrag zu entrichten.

Nach den Vorgaben des Beitragsservice werden beide Wohnungen als eigenständige beitragspflichtige Einheiten betrachtet. Eine Befreiung oder Ermäßigung für Zweitwohnungen sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag nicht vor.

Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten

Obwohl das Wohnungsprinzip grundsätzlich gilt, gibt es Personengruppen, die sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können. Dazu gehören:

  • Empfänger:innen von Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung
  • BAföG-Empfänger:innen, die nicht bei den Eltern wohnen
  • Bezieher:innen von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Menschen mit bestimmten Behinderungen (z. B. Taubblindheit, Pflegegrad 3 mit Merkzeichen RF)

Eine Befreiung entbindet von der Beitragspflicht für die gesamte Wohnung, sofern nur befreite Personen dort leben. Leben Sie mit einer nicht befreiten Person zusammen, bleibt die Beitragspflicht für die Wohnung bestehen.

Hinweis: Für eine Befreiung müssen Sie einen entsprechenden Antrag beim Beitragsservice stellen und gültige Nachweise vorlegen. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen erhalten Sie direkt beim Beitragsservice oder bei einer Verbraucherzentrale.

Abgrenzung zu Betriebsstätten

Das Wohnungsprinzip bezieht sich ausschließlich auf private Wohnungen. Für Betriebsstätten, Geschäftsräume, Büros oder gewerblich genutzte Fahrzeuge gelten andere Regelungen. Hier richtet sich die Beitragspflicht nach der Anzahl der Beschäftigten und der Art der Betriebsstätte.

Für Unternehmen und Selbstständige: Falls Sie von zu Hause arbeiten und Ihre Wohnung auch als Betriebsstätte nutzen, bleibt es bei einem Beitrag für die Privatwohnung. Eine zusätzliche Anmeldung als Betriebsstätte ist nur erforderlich, wenn Sie separate Geschäftsräume außerhalb Ihrer Wohnung nutzen.

Häufige Fragen zum Wohnungsprinzip

Was passiert bei Umzug?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse dem Beitragsservice mitteilen. Die Beitragspflicht für die alte Wohnung endet mit dem Auszug, für die neue Wohnung beginnt sie mit dem Einzug. Falls in der neuen Wohnung bereits jemand angemeldet ist, können Sie sich abmelden.

Gilt das Wohnungsprinzip auch für Untermietende?

Ja. Wenn Sie als Untermieter:in ein einzelnes Zimmer in einer Wohnung bewohnen, in der bereits jemand angemeldet ist, müssen Sie sich nicht zusätzlich anmelden. Leben Sie jedoch in einer baulich abgeschlossenen Einwohnung zur Untermiete, kann eine separate Beitragspflicht entstehen.

Kann ich mich abmelden, wenn ich keine Geräte besitze?

Nein. Das Wohnungsprinzip ist geräteunabhängig. Der Beitrag wird für die Möglichkeit des Empfangs erhoben, nicht für die tatsächliche Nutzung oder den Besitz von Geräten.

Rechtliche Grundlage

Das Wohnungsprinzip ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) verankert. Dort ist festgelegt, dass jede:r volljährige Inhaber:in einer Wohnung beitragspflichtig ist. Der Staatsvertrag wurde von allen Bundesländern beschlossen und hat bundesweite Gültigkeit.

Bei rechtlichen Einzelfragen zu Ihrer persönlichen Situation besteht die Option, eine Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Ein einfaches und klares System

Das Wohnungsprinzip macht die Erhebung des Rundfunkbeitrags transparent und nachvollziehbar. Sie zahlen pro Wohnung einen festgelegten Beitrag, unabhängig von Personenzahl oder Geräteausstattung. Das entlastet vor allem größere Haushalte und Wohngemeinschaften, die früher für jedes Gerät zahlen mussten.

Wenn Sie unsicher sind, ob Sie beitragspflichtig sind oder wie Sie sich bei Umzug, WG-Gründung oder Befreiung korrekt verhalten, hilft Ihnen der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio weiter. Dort erhalten Sie verbindliche Auskünfte zu Ihrer individuellen Situation.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

WohnungsprinzipRundfunkbeitragBeitragspflichteine Wohnung ein Beitrag

Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Das könnte Sie auch interessieren

Grundlagen

Datenabgleich Meldebehörden: So funktioniert er beim Beitragsservice

Meldebehörden gleichen Adressdaten automatisch mit dem Beitragsservice ab. Erfahren Sie, wie der Prozess funktioniert und was das für Sie bedeutet.

Grundlagen

GEZ, Beitragsservice, ARD ZDF Deutschlandradio — wer ist wer?

Wer steckt hinter dem Rundfunkbeitrag? Wir erklären, was GEZ bedeutet, wer der Beitragsservice ist und welche Rolle ARD, ZDF und Deutschlandradio spielen.

Grundlagen

Ist der Rundfunkbeitrag verfassungsgemäß? Wichtige Urteile

Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof haben den Rundfunkbeitrag wiederholt bestätigt. Die wichtigsten Urteile im Überblick.

Schreiben zum Rundfunkbeitrag erstellen

rundfunkbeitrag-24 hilft Ihnen, Ihr Schreiben für Abmeldung, Befreiung oder Ermäßigung nach Vorlage auszufüllen und postalisch zu versenden.

Schreiben erstellen →Weitere Artikel