GEZ, Beitragsservice, ARD ZDF Deutschlandradio — wer ist wer?
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Wer steckt hinter dem Rundfunkbeitrag? Wir erklären, was GEZ bedeutet, wer der Beitragsservice ist und welche Rolle ARD, ZDF und Deutschlandradio spielen.
GEZ, Beitragsservice, ARD ZDF Deutschlandradio — wer ist wer?
Im Alltag fallen viele Begriffe rund um den Rundfunkbeitrag: GEZ, Beitragsservice, ARD ZDF Deutschlandradio. Doch wer ist eigentlich wofür zuständig? Dieser Artikel erklärt die Zusammenhänge klar und verständlich.
Was bedeutet GEZ und ist sie noch zuständig?
Die GEZ stand für „Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland". Bis Ende 2012 war die GEZ für den Einzug der damaligen Rundfunkgebühren verantwortlich. Diese waren geräteabhängig: Wer Radio oder Fernseher besaß, musste zahlen.
Mit der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2013 wurde die GEZ aufgelöst. Der neue Beitrag gilt pro Wohnung, unabhängig davon, ob und wie viele Geräte vorhanden sind. Dennoch wird im Sprachgebrauch oft noch von „GEZ" gesprochen, gemeint ist aber der heutige Beitragsservice.
Die GEZ existiert also nicht mehr. Alle Aufgaben wurden auf den Beitragsservice übertragen.
Wer ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio?
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist die zentrale Stelle für die Verwaltung des Rundfunkbeitrags. Er ist eine gemeinsame Einrichtung aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland.
Seine wichtigsten Aufgaben:
- Erfassung aller Beitragszahler:innen (Privatpersonen und Betriebe)
- Versand von Beitragsbescheiden
- Bearbeitung von An-, Ab- und Ummeldungen
- Prüfung von Befreiungs- und Ermäßigungsanträgen
- Mahnverfahren bei Zahlungsrückständen
Der Beitragsservice selbst ist keine Rundfunkanstalt, sondern eine Serviceeinrichtung. Er zieht den Beitrag ein, entscheidet über Anträge und informiert Beitragszahler:innen. Die Mittel fließen anschließend an ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Sie erreichen den Beitragsservice unter:
- Postanschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln
- Telefon: 01806 999 555 10 (Festnetz 20 ct/Anruf, Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
- Online: rundfunkbeitrag.de
Was sind ARD, ZDF und Deutschlandradio?
ARD, ZDF und Deutschlandradio sind die drei öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Sie produzieren und senden Fernseh-, Radio- und Onlineprogramme.
ARD – Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland
Die ARD ist ein Verbund aus neun Landesrundfunkanstalten (z. B. WDR, BR, NDR) sowie der Deutschen Welle. Sie ist föderal organisiert. Jede Landesanstalt ist eigenständig, gemeinsam verantworten sie das Erste Deutsche Fernsehen und weitere Programme.
ZDF – Zweites Deutsches Fernsehen
Das ZDF ist eine eigenständige Rundfunkanstalt mit Sitz in Mainz. Es ist bundesweit organisiert und sendet neben dem ZDF-Hauptprogramm weitere Kanäle wie 3sat, arte (gemeinsam mit dem französischen Rundfunk) und ZDFneo.
Deutschlandradio
Deutschlandradio betreibt drei bundesweite Hörfunkprogramme: Deutschlandfunk, Deutschlandfunk Kultur und Deutschlandfunk Nova. Es ist ebenfalls eine eigenständige Anstalt des Bundesrechts.
Alle drei finanzieren sich überwiegend aus dem Rundfunkbeitrag.
Wie hängen Beitragsservice und Rundfunkanstalten zusammen?
Der Beitragsservice ist das gemeinsame Inkasso-Büro von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Die Rundfunkanstalten sind die Empfänger der Beiträge und nutzen diese zur Finanzierung ihrer Programme.
Die folgende Übersicht zeigt die Aufgabenteilung:
| Organisation | Aufgabe |
|---|---|
| Beitragsservice | Verwaltung, Einzug, Bescheide, Anträge, Mahnungen |
| ARD, ZDF, Deutschlandradio | Programmproduktion, Sendeanstalten, Verwendung der Beiträge |
| Landesrundfunkanstalten (ARD) | Regionale und bundesweite Programme (z. B. Tagesschau, Tatort) |
| Rundfunkkommission der Länder | Gesetzliche Grundlagen, Beitragshöhe festlegen |
Der Beitragsservice handelt nach den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV), den alle 16 Bundesländer beschlossen haben. Die Höhe des Beitrags wird von den Ministerpräsidenten und Landtagen festgelegt.
Warum gibt es diese Struktur?
Die Aufgabenteilung hat historische und rechtliche Gründe:
- Programmfreiheit: ARD, ZDF und Deutschlandradio sind staatsfern organisiert. Sie entscheiden unabhängig über Inhalte.
- Föderale Struktur: Die ARD-Landesanstalten spiegeln die föderale Struktur Deutschlands wider.
- Effizienz: Ein zentraler Beitragsservice ist effizienter als 20 verschiedene Zahlstellen bei den einzelnen Anstalten.
- Transparenz: Die Trennung zwischen Einzug (Beitragsservice) und Verwendung (Rundfunkanstalten) sorgt für klare Zuständigkeiten.
Diese Struktur ist im Rundfunkstaatsvertrag und in den Landesmediengesetzen festgeschrieben.
Wo finde ich Ansprechpartner für mein Anliegen?
Je nach Anliegen wenden Sie sich an unterschiedliche Stellen:
- Beitragspflicht, Anmeldung, Befreiung, Zahlungen: Beitragsservice (rundfunkbeitrag.de, Telefon, Post)
- Programmbeschwerden, Inhalte: Direkt an die jeweilige Rundfunkanstalt (z. B. WDR, ZDF, Deutschlandfunk)
- Rechtliche Fragen: Bei Unsicherheit zu Ihrer individuellen Situation wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine Rechtsberatung
Der Beitragsservice ist nicht für Programminhalte zuständig. Kritik an Sendungen richten Sie bitte direkt an ARD, ZDF oder Deutschlandradio.
Häufige Missverständnisse im Überblick
„Ich zahle an die GEZ" – Nein, die GEZ gibt es seit 2013 nicht mehr. Sie zahlen an den Beitragsservice.
„Der Beitragsservice macht Fernsehprogramme" – Nein, der Beitragsservice verwaltet nur den Beitrag. Programme machen ARD, ZDF und Deutschlandradio.
„Ich kann mich bei der ARD abmelden" – Nein, Abmeldungen gehen nur beim Beitragsservice. Die ARD ist für die Programmgestaltung da.
„Die Sender entscheiden über Befreiungen" – Nein, über Befreiungen oder Ermäßigungen entscheidet ausschließlich der Beitragsservice nach Prüfung der Voraussetzungen.
Was ändert sich in Zukunft?
Die Strukturen von Beitragsservice und Rundfunkanstalten sind gesetzlich verankert und ändern sich nicht kurzfristig. Diskussionen gibt es regelmäßig über:
- Die Höhe des Rundfunkbeitrags (wird alle zwei Jahre von der KEF geprüft)
- Reformvorschläge für die ARD-Struktur (Fusionen von Landesanstalten)
- Digitale Angebote und deren Finanzierung
Alle Änderungen müssen von den 16 Landtagen beschlossen werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf den Websites der Rundfunkanstalten und des Beitragsservice.
Fazit: Klare Aufgabenteilung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Die GEZ existiert nicht mehr. Heute ist der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für alle Verwaltungsaufgaben rund um den Rundfunkbeitrag zuständig. Die Rundfunkanstalten selbst produzieren die Programme und verwenden die Beiträge. Diese Trennung sorgt für klare Zuständigkeiten und schützt die Programmfreiheit.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Beitragspflicht, Anmeldung oder Befreiung haben, ist der Beitragsservice die richtige Anlaufstelle. Bei rechtlichen Einzelfragen sollten Sie sich individuell beraten lassen.
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