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Merkzeichen Gl: Rundfunkbeitrag bei Gehörlosigkeit

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wie Sie mit Merkzeichen Gl eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erhalten können. Voraussetzungen, Antrag und wichtige Hinweise zur Ermäßigung bei Gehörlosigkeit.

Merkzeichen Gl: Rundfunkbeitrag bei Gehörlosigkeit

Menschen mit Gehörlosigkeit können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erhalten. Das Merkzeichen Gl im Schwerbehindertenausweis ist dabei ein wichtiger Nachweis; die Ermäßigung selbst wird in der Regel über das Merkzeichen RF gewährt. Dieser Ratgeber erklärt, welche Bedingungen gelten, wie Sie den Antrag stellen und was Sie beachten sollten.

Was bedeutet das Merkzeichen Gl?

Das Merkzeichen Gl steht für Gehörlosigkeit und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es bescheinigt, dass Sie gehörlos sind oder an einer an Gehörlosigkeit grenzenden Schwerhörigkeit leiden, die in der Regel seit der Geburt oder seit frühester Kindheit besteht. Die Feststellung erfolgt durch das zuständige Versorgungsamt im Rahmen des Schwerbehindertenverfahrens.

Gehörlose Menschen können Rundfunkinhalte nicht oder nur stark eingeschränkt nutzen. Aus diesem Grund sieht der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (derzeit 6,12 € pro Monat) vor. Diese Ermäßigung wird in der Regel über das Merkzeichen RF gewährt, das bei Gehörlosigkeit eingetragen werden kann. Das Merkzeichen Gl allein führt nicht zur vollständigen Befreiung.

Voraussetzungen für die Ermäßigung bei Gehörlosigkeit

Für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags aufgrund von Gehörlosigkeit müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:

VoraussetzungErläuterung
Für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags aufgrund von Gehörlosigkeit müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen
Merkzeichen RF (bei Gehörlosigkeit, Nachweis u. a. über Gl)Maßgeblich für die Ermäßigung ist das Merkzeichen RF; die Gehörlosigkeit wird über das Merkzeichen Gl belegt
Gültiger NachweisDer Schwerbehindertenausweis oder ein entsprechender Bescheid muss gültig sein
AntragstellungSie müssen einen Antrag beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio stellen
WohnsitzSie müssen in Deutschland wohnen und dort einen Rundfunkbeitrag schulden

Das Merkzeichen Gl wird nur vergeben, wenn die Gehörlosigkeit ärztlich nachgewiesen ist. Eine bloße Schwerhörigkeit reicht in der Regel nicht aus. Die Feststellung erfolgt nach medizinischen Kriterien durch das Versorgungsamt.

Wie beantrage ich die Ermäßigung?

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Dieser Antrag kann online, schriftlich oder mit Unterstützung einer automatisierten Schreib- und Versandhilfe erfolgen.

Notwendige Unterlagen

Für Ihren Antrag benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite), auf dem das Merkzeichen RF (bei Gehörlosigkeit i. d. R. zusammen mit Gl) vermerkt ist
  • Alternativ: Aktueller Bescheid des Versorgungsamts, aus dem das Merkzeichen hervorgeht
  • Beitragsnummer (falls bereits vorhanden)
  • Angabe des Zeitraums, ab dem die Ermäßigung gelten soll

Ablauf des Antrags

1. Formular ausfüllen: Nutzen Sie das offizielle Formular des Beitragsservice oder eine Schreib- und Versandhilfe.

2. Nachweise beifügen: Fügen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises oder des Bescheids bei.

3. Antrag absenden: Senden Sie den Antrag an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

4. Prüfung abwarten: Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Die Ermäßigung gilt in der Regel ab dem Monat der Antragstellung, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine rückwirkende Ermäßigung ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Ab wann gilt die Ermäßigung?

Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags tritt ab dem Ersten des Monats in Kraft, in dem Sie den Antrag stellen. Wenn Sie beispielsweise am 15. Juni einen Antrag stellen und dieser bewilligt wird, gilt der ermäßigte Beitrag ab dem 1. Juni.

Wichtig: Haben Sie bereits den vollen Beitrag für den betreffenden Monat gezahlt, wird der Differenzbetrag in der Regel verrechnet oder erstattet. Eine rückwirkende Ermäßigung für Zeiträume vor der Antragstellung ist nach den Vorgaben des Beitragsservice normalerweise nicht möglich.

Unterschied zwischen Ermäßigung und Befreiung

Menschen mit Gehörlosigkeit haben Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (derzeit 6,12 € monatlich statt 18,36 €). Diese Ermäßigung wird in der Regel über das Merkzeichen RF gewährt; das Merkzeichen Gl dient dabei als Nachweis der Gehörlosigkeit. Eine vollständige Befreiung (0,00 €) ist mit Gl bzw. RF dagegen nicht verbunden – sie kommt nur bei bestimmten anderen Voraussetzungen in Betracht, etwa bei Blindheit (Merkzeichen Bl), Taubblindheit (Merkzeichen TBl) oder beim Bezug bestimmter Sozialleistungen.

Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede:

Merkzeichen/StatusRegelungMonatlicher Beitrag
Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Unterschiede
Merkzeichen RF (bei Gehörlosigkeit, Nachweis u. a. über Gl)Ermäßigung auf ein Drittel6,12 €
Merkzeichen Bl oder TBlVollständige Befreiung0,00 €
Keine Befreiung/ErmäßigungVoller Beitrag18,36 €

Was passiert bei Änderungen?

Ihre Situation kann sich im Laufe der Zeit ändern. In folgenden Fällen sollten Sie den Beitragsservice informieren:

  • Wegfall des Merkzeichens (Gl bzw. RF): Wenn das maßgebliche Merkzeichen aus medizinischen Gründen nicht mehr besteht, müssen Sie dies umgehend melden. Die Ermäßigung endet in der Regel mit dem Monat, in dem das Merkzeichen wegfällt.
  • Umzug: Bei einem Wohnungswechsel müssen Sie Ihre neue Adresse mitteilen.
  • Änderung der persönlichen Daten: Namensänderungen oder andere relevante Änderungen sollten zeitnah gemeldet werden.

Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Sie Beiträge nachzahlen müssen, die während der nicht mehr gültigen Ermäßigung angefallen sind.

Häufige Fragen zur Ermäßigung mit Merkzeichen Gl

Kann ich die Ermäßigung rückwirkend erhalten?

Eine rückwirkende Ermäßigung ist nach den Vorgaben des Beitragsservice in der Regel nicht vorgesehen. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung. In Einzelfällen besteht die Option, eine individuelle Prüfung anzustoßen – wenden Sie sich hierzu an den Beitragsservice oder lassen Sie sich rechtlich beraten.

Was ist, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Bei Fragen zur rechtlichen Bewertung besteht die Option, eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale zu konsultieren.

Muss ich die Ermäßigung regelmäßig verlängern?

Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist, müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Nachweis einreichen. Bei unbefristeten Ausweisen ist keine erneute Antragstellung erforderlich, sofern sich Ihre Situation nicht ändert.

Gilt die Ermäßigung auch für meine Mitbewohner?

Die Ermäßigung gilt personenbezogen für die Wohnung, in der Sie angemeldet sind. Andere erwachsene Mitbewohner können unter Umständen eigene Beitragspflichten haben, wenn sie als eigenständiger Beitragszahler gelten.

Rechtliche Hinweise und individuelle Beratung

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Informationen zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags bei Gehörlosigkeit (Merkzeichen Gl bzw. RF). Er ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Fall haben, etwa zu Fristen, rückwirkenden Ansprüchen oder komplexen Wohnsituationen, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband.

Die hier genannten Informationen beruhen auf den aktuellen Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags und der Praxis des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Änderungen der Rechtslage oder der Verwaltungspraxis sind möglich.

Fazit: Ermäßigung bei Gehörlosigkeit nutzen

Menschen mit Gehörlosigkeit können eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel (derzeit 6,12 € pro Monat) erhalten. Maßgeblich ist dafür das Merkzeichen RF, das bei Gehörlosigkeit – nachgewiesen u. a. über das Merkzeichen Gl – eingetragen werden kann. Wichtig ist, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen und die erforderlichen Nachweise beifügen. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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