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Merkzeichen RF: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Mit Merkzeichen RF zahlen Sie nur 6,12 Euro statt 18,36 Euro monatlich. Alle Voraussetzungen, benötigte Nachweise und Antragstellung im Überblick.

Merkzeichen RF: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis berechtigt dazu, statt des vollen Beitrags nur noch einen reduzierten Betrag zu zahlen. Dieser Ratgeber erklärt, wer das Merkzeichen RF erhält, wie Sie die Ermäßigung beantragen und welche Nachweise erforderlich sind.

Was ist das Merkzeichen RF?

Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunkbeitrag" und wird von den Versorgungsämtern im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es kennzeichnet Personen, die aufgrund ihrer Behinderung berechtigt sind, eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio zu beantragen.

Das Merkzeichen RF wird unter anderem vergeben, wenn Sie:

  • hochgradig sehbehindert sind,
  • gehörlos sind oder eine an Gehörlosigkeit grenzende Hörbehinderung haben,
  • einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 haben und wegen Ihres Leidens dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können.

Das Versorgungsamt prüft Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen und trägt das Merkzeichen bei Vorliegen in Ihren Schwerbehindertenausweis ein.

Wichtig: Das Merkzeichen RF berechtigt ausschließlich zur Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Bei Blindheit (Merkzeichen Bl) und Taubblindheit (Merkzeichen TBl) besteht dagegen ein Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag – diese geht über die Ermäßigung hinaus.

Wie hoch ist die Ermäßigung?

Mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie 6,12 Euro pro Monat statt des regulären Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro. Das bedeutet eine monatliche Ersparnis von 12,24 Euro – aufs Jahr gerechnet rund 147 Euro.

Die Ermäßigung gilt pro Wohnung, nicht pro Person. Wenn Sie in einem Haushalt mit mehreren Personen leben, profitiert der gesamte Haushalt von der reduzierten Beitragshöhe, sofern Sie als Beitragszahler:in registriert sind.

Voraussetzungen für die Ermäßigung im Überblick:

VoraussetzungDetails
Übersicht: Voraussetzung / Details
Merkzeichen RFEintragung im Schwerbehindertenausweis durch das Versorgungsamt
Antrag beim BeitragsserviceSchriftlicher Antrag mit Nachweis erforderlich
NachweisKopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) oder entsprechender Bescheid
GültigkeitErmäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung, nicht rückwirkend
BefristungBei befristetem Merkzeichen muss die Ermäßigung nach Ablauf neu beantragt werden

Wie beantragen Sie die Ermäßigung?

Die Ermäßigung wird nicht automatisch gewährt. Sie müssen einen Antrag beim Beitragsservice stellen. Der Ablauf ist in der Regel wie folgt:

Schritt 1: Merkzeichen RF beantragen

Falls Sie das Merkzeichen RF noch nicht besitzen, müssen Sie es zunächst beim zuständigen Versorgungsamt oder der Kommunalverwaltung beantragen. Legen Sie dort alle medizinischen Unterlagen vor, die Ihre Behinderung belegen. Das Amt prüft Ihren Anspruch und trägt das Merkzeichen bei Vorliegen in Ihren Schwerbehindertenausweis ein.

Schritt 2: Formular ausfüllen

Nutzen Sie das Formular zur Befreiung oder Ermäßigung des Beitragsservice. Dieses finden Sie auf der Website des Beitragsservice oder können es telefonisch anfordern. Füllen Sie das Formular vollständig aus und kreuzen Sie die Ermäßigung wegen Merkzeichen RF an.

Schritt 3: Nachweise beifügen

Legen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) bei. Achten Sie darauf, dass das Merkzeichen RF gut lesbar ist. Bei einem vorläufigen Bescheid reicht auch dieser, sofern das Merkzeichen dort vermerkt ist.

Schritt 4: Antrag versenden

Senden Sie das ausgefüllte Formular samt Nachweisen an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Alternativ können viele Formulare auch online über das Teilnehmerportal des Beitragsservice eingereicht werden. Eine Anmeldung mit Ihrer Beitragsnummer ist hierfür erforderlich.

Ab wann gilt die Ermäßigung?

Die Ermäßigung wird nach den Vorgaben des Beitragsservice ab dem Monat der Antragstellung wirksam, nicht rückwirkend. Wenn Sie also im Juni einen Antrag stellen, zahlen Sie ab Juni nur noch den ermäßigten Beitrag. Bereits gezahlte Beiträge für frühere Monate können in der Regel nicht erstattet werden.

Bei befristetem Merkzeichen RF endet die Ermäßigung automatisch mit Ablauf der Befristung. Sie müssen dann entweder das Merkzeichen verlängern lassen oder ab dem Folgemonat wieder den vollen Beitrag zahlen.

Was gilt bei Umzug oder Namensänderung?

Bei einem Umzug müssen Sie Ihre neue Adresse dem Beitragsservice mitteilen. Die Ermäßigung bleibt bestehen, sofern das Merkzeichen RF weiterhin gültig ist. Bei einer Namensänderung (z. B. durch Heirat) sollten Sie ebenfalls eine Aktualisierung vornehmen und gegebenenfalls einen neuen Nachweis einreichen.

Unterschied zwischen Ermäßigung und Befreiung

Neben der Ermäßigung gibt es auch die Möglichkeit einer vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Diese wird unter anderem gewährt, wenn Sie:

  • Empfänger:in von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung sind,
  • blind sind (Merkzeichen Bl) oder taubblind sind (Merkzeichen TBl) oder
  • bestimmte andere Sozialleistungen beziehen, die im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt sind.

Wenn Sie sowohl die Voraussetzungen für eine Befreiung als auch für eine Ermäßigung erfüllen, ist die Befreiung in der Regel die günstigere Option. Sie können nicht beides gleichzeitig in Anspruch nehmen. Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag und ordnet Sie der passenden Regelung zu.

Häufige Fragen zum Merkzeichen RF

Kann ich die Ermäßigung auch rückwirkend erhalten?

Nach den geltenden Vorgaben ist eine rückwirkende Ermäßigung in der Regel nicht möglich. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat, in dem der vollständige Antrag beim Beitragsservice eingeht.

Was passiert, wenn mein Merkzeichen RF ausläuft?

Bei befristetem Merkzeichen müssen Sie die Verlängerung beim Versorgungsamt beantragen und den neuen Nachweis an den Beitragsservice senden. Andernfalls endet die Ermäßigung und der volle Beitrag wird wieder fällig.

Gilt die Ermäßigung auch für Nebenwohnungen?

Ja, wenn Sie für eine Nebenwohnung beitragspflichtig sind, können Sie auch dort die Ermäßigung beantragen, sofern Sie das Merkzeichen RF besitzen.

Muss ich die Ermäßigung jährlich neu beantragen?

Nein, solange Ihr Merkzeichen RF unbefristet gültig ist, bleibt auch die Ermäßigung bestehen. Nur bei Änderungen (z. B. Ablauf der Befristung) ist eine Aktualisierung nötig.

Wer hilft bei Fragen zur Ermäßigung?

Bei allgemeinen Fragen zur Ermäßigung wenden Sie sich direkt an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dort erhalten Sie Auskunft zu Ihrem Beitragskonto und zum Stand Ihres Antrags. Für Fragen zur Feststellung des Merkzeichens RF ist das zuständige Versorgungsamt oder die Schwerbehindertenberatung Ihrer Kommune die richtige Anlaufstelle.

Bei komplexen Einzelfragen, etwa zur Kombination mit anderen Sozialleistungen oder rechtlichen Besonderheiten, besteht die Option, eine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin oder einen Anwalt, die Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband in Anspruch zu nehmen.

Checkliste: So beantragen Sie die Ermäßigung

  • Merkzeichen RF beim Versorgungsamt beantragen (falls noch nicht vorhanden)
  • Formular zur Ermäßigung beim Beitragsservice anfordern oder online herunterladen
  • Formular vollständig ausfüllen
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite) beifügen
  • Antrag an den Beitragsservice senden (postalisch oder online)
  • Bei Befristung: Rechtzeitig Verlängerung beantragen und neuen Nachweis einreichen

Fazit

Das Merkzeichen RF ermöglicht Menschen mit bestimmten Behinderungen eine deutliche Reduzierung des Rundfunkbeitrags. Mit einem monatlichen Beitrag von nur 6,12 Euro zahlen Sie ein Drittel des regulären Beitrags. Wichtig ist, dass Sie den Antrag aktiv stellen und die erforderlichen Nachweise vorlegen. Die Ermäßigung erfolgt nicht automatisch und gilt erst ab Antragstellung.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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