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Niedrige Rente und Rundfunkbeitrag: Befreiung möglich?

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wann können Rentner:innen mit niedriger Rente vom Rundfunkbeitrag befreit werden? Voraussetzungen, Nachweise und Antrag einfach erklärt.

Niedrige Rente und Rundfunkbeitrag: Befreiung möglich?

Eine niedrige Rente stellt viele Menschen vor finanzielle Herausforderungen. Der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro kann dann zur zusätzlichen Belastung werden. Doch nicht jede niedrige Rente berechtigt automatisch zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Dieser Ratgeber erklärt, wann eine Befreiung möglich ist und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Wann berechtigt die Rente zur Befreiung?

Die Höhe Ihrer Rente allein ist kein Befreiungsgrund. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio befreit Sie nur dann, wenn Sie bestimmte Sozialleistungen beziehen oder unter besondere gesetzliche Regelungen fallen. Eine niedrige Rente kann jedoch dazu führen, dass Sie Anspruch auf diese Leistungen haben.

Folgende Situationen können eine Befreiung ermöglichen:

  • Sie erhalten Grundsicherung im Alter nach SGB XII
  • Sie beziehen Wohngeld und Ihre Einkünfte liegen unter dem Sozialhilfeniveau
  • Sie empfangen Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Sie leben dauerhaft in einem Heim und tragen die Kosten nicht selbst vollständig

In allen Fällen müssen Sie die entsprechende Leistung tatsächlich beziehen und dies durch einen aktuellen Bescheid nachweisen können.

Grundsicherung im Alter als Befreiungsgrund

Wenn Ihre Rente nicht zum Leben reicht, können Sie beim zuständigen Sozialamt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Diese Leistung nach §§ 41 ff. SGB XII stockt Ihre Rente auf ein festgelegtes Existenzminimum auf.

Mit dem Bewilligungsbescheid über Grundsicherung können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig: Die Grundsicherung wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wird die Leistung verlängert, müssen Sie auch Ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag rechtzeitig verlängern lassen, indem Sie den neuen Bescheid einreichen.

Wohngeld und Härtefallregelung

Manche Rentner:innen beziehen kein Grundsicherung, sondern Wohngeld. Wohngeld allein berechtigt nicht automatisch zur Befreiung. Sie müssen zusätzlich nachweisen, dass Ihr Einkommen inklusive Wohngeld unter der Sozialhilfegrenze liegt.

In diesem Fall können Sie sich auf eine Härtefallregelung nach § 4 Abs. 6 RBStV berufen. Dazu benötigen Sie:

  • Den aktuellen Wohngeldbescheid
  • Eine Berechnung oder Bescheinigung des Sozialamts, dass Ihre Einkünfte unter dem Sozialhilfeniveau liegen

Diese Einzelfallprüfung kann komplex sein. Bei Unsicherheiten besteht die Option einer Beratung durch eine Verbraucherzentrale oder einen Sozialverband.

Welche Nachweise benötigen Sie?

Der Beitragsservice fordert für eine Befreiung immer einen amtlichen Nachweis. Bei niedriger Rente kommen folgende Dokumente in Betracht:

SituationErforderlicher Nachweis
Der Beitragsservice fordert für eine Befreiung immer einen **amtlichen Nachweis**. Bei niedriger Rente kommen folgende Dokumente in Betracht
Grundsicherung im AlterBewilligungsbescheid des Sozialamts
Hilfe zum LebensunterhaltBewilligungsbescheid des Sozialamts
Wohngeld + HärtefallWohngeldbescheid + Bestätigung Sozialhilfeniveau
Heimbewohner:inBescheinigung der Einrichtung oder des Kostenträgers

Alle Nachweise müssen aktuell sein und das Datum enthalten, ab dem die Leistung gewährt wird. Kopien sind ausreichend, die Originale sollten Sie aufbewahren.

So stellen Sie den Antrag auf Befreiung

Die Befreiung müssen Sie schriftlich beim Beitragsservice beantragen. Der Antrag ist formlos möglich, Sie können aber auch das Online-Formular auf der Website des Beitragsservice nutzen.

Folgende Schritte sind notwendig:

  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus (Name, Anschrift, Beitragsnummer falls vorhanden)
  • Geben Sie den Befreiungsgrund an (z. B. „Bezug von Grundsicherung im Alter")
  • Fügen Sie eine Kopie des Bewilligungsbescheids bei
  • Senden Sie den Antrag per Post oder laden Sie die Unterlagen online hoch

Der Beitragsservice prüft Ihren Antrag in der Regel innerhalb weniger Wochen. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid über die Befreiung oder eine Ablehnung mit Begründung.

Ab wann gilt die Befreiung?

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag gilt grundsätzlich ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht, frühestens jedoch ab Beginn des Leistungsbezugs. Eine rückwirkende Befreiung für Zeiträume vor der Antragstellung ist in der Regel nicht möglich.

Beispiel: Sie erhalten ab 1. März Grundsicherung. Ihr Antrag auf Befreiung geht am 15. April beim Beitragsservice ein. Die Befreiung kann ab 1. April gewährt werden, für März müssen Sie den Beitrag noch zahlen.

Stellen Sie den Antrag daher zeitnah, sobald Sie den Bewilligungsbescheid erhalten.

Verlängerung der Befreiung

Sozialleistungen wie Grundsicherung werden meist befristet bewilligt. Läuft die Bewilligung aus, endet auch automatisch Ihre Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Sie erhalten rechtzeitig eine Mitteilung vom Beitragsservice.

Um die Befreiung fortzuführen, müssen Sie:

  • Den neuen Bewilligungsbescheid beim Beitragsservice einreichen
  • Dies rechtzeitig vor Ablauf der alten Befreiung tun, um Zahlungspflichten zu vermeiden

Viele Betroffene versäumen diese Verlängerung. Setzen Sie sich am besten eine Erinnerung, wenn Ihr Bescheid ausläuft.

Was tun bei Ablehnung?

Lehnt der Beitragsservice Ihren Antrag ab, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Im Widerspruch sollten Sie:

  • Konkret darlegen, warum Sie die Voraussetzungen erfüllen
  • Fehlende oder neue Nachweise nachreichen
  • Bei komplexen Fällen (z. B. Härtefall) eine detaillierte Begründung liefern

Bei Unsicherheiten können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine Rechtsberatung wenden. Eine individuelle rechtliche Prüfung kann klären, ob Ihre Ablehnung berechtigt war.

Häufige Irrtümer bei niedriger Rente

Viele Rentner:innen gehen davon aus, dass eine niedrige Rente automatisch zur Befreiung führt. Das ist nicht der Fall. Folgende Punkte sind wichtig:

  • „Meine Rente ist sehr niedrig" – Die absolute Höhe ist kein Befreiungsgrund. Entscheidend ist der Bezug bestimmter Sozialleistungen.
  • „Ich spare viel, um über die Runden zu kommen" – Auch Sparsamkeit berechtigt nicht zur Befreiung, solange keine anerkannte Sozialleistung bezogen wird.
  • „Ich bin über 80 Jahre alt" – Das Alter allein ist kein Befreiungsgrund. Auch hochbetagte Menschen zahlen den Beitrag, sofern sie keine Sozialleistungen beziehen.
  • „Ich habe Anspruch auf Grundsicherung, beantrage sie aber nicht" – Der bloße Anspruch genügt nicht. Sie müssen die Leistung tatsächlich beantragen und bewilligt bekommen.

Unterstützung bei der Antragstellung

Das Ausfüllen von Anträgen kann besonders für ältere Menschen eine Herausforderung sein. Es gibt verschiedene Anlaufstellen, die Sie unterstützen können:

  • Sozialämter helfen bei Fragen zur Grundsicherung
  • Verbraucherzentralen beraten zu Ihren Rechten
  • Sozialverbände (VdK, SoVD) unterstützen ihre Mitglieder bei Anträgen
  • Seniorenberatungsstellen bieten Hilfe vor Ort

Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Viele Beratungsangebote sind kostenfrei oder gegen einen geringen Beitrag verfügbar.

Fazit: Befreiung bei niedriger Rente nur mit Sozialleistungen

Eine niedrige Rente allein berechtigt nicht zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Sie benötigen einen Bewilligungsbescheid über Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine vergleichbare Sozialleistung. Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf solche Leistungen haben, und stellen Sie gegebenenfalls beim Sozialamt einen Antrag. Mit dem Bescheid können Sie sich dann beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio befreien lassen. Die Befreiung gilt ab Antragstellung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Verlängern Sie Ihre Befreiung rechtzeitig, wenn Ihr Leistungsbescheid ausläuft.

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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