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Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Ausbildungsgeld beantragen

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Wer Ausbildungsgeld bezieht, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Hier erfahren Sie, welche Nachweise erforderlich sind und wie der Antrag abläuft.

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Ausbildungsgeld beantragen

Wer Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III von der Bundesagentur für Arbeit erhält, hat in der Regel Anspruch auf eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Gesetzgeber berücksichtigt damit die besondere soziale Lage von Menschen mit Behinderung, die an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilnehmen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie den Antrag beim Beitragsservice stellen.

Was ist Ausbildungsgeld und wer erhält es?

Ausbildungsgeld ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die Menschen mit Behinderung während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme oder einer individuellen betrieblichen Qualifizierung erhalten. Die rechtliche Grundlage bildet § 122 des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III). Anders als die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) richtet sich Ausbildungsgeld gezielt an Personen, die aufgrund ihrer Behinderung besondere Unterstützung benötigen.

Das Ausbildungsgeld dient dazu, den Lebensunterhalt während der Maßnahme zu sichern. Es wird monatlich gezahlt und berücksichtigt individuelle Bedarfe sowie Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Da die Höhe oft unter dem Existenzminimum liegt oder nur knapp darüber, sieht der Gesetzgeber eine mögliche Befreiung vom Rundfunkbeitrag vor.

Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Eine Befreiung ist möglich, wenn Sie Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III beziehen und nicht bei Ihren Eltern wohnen. Der Grund für diese Einschränkung: Wohnen Sie noch im elterlichen Haushalt, zahlen in der Regel Ihre Eltern den Rundfunkbeitrag für die Wohnung. Eine eigene Beitragspflicht entsteht in diesem Fall nicht.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie erhalten einen aktuellen Bewilligungsbescheid über Ausbildungsgeld von der Bundesagentur für Arbeit.
  • Sie haben eine eigene Wohnung oder leben in einer Wohngemeinschaft, für die Sie als Beitragsschuldner:in gemeldet sind.
  • Der Bescheid nennt ausdrücklich § 122 SGB III als Rechtsgrundlage.
  • Sie sind nicht bereits aus anderen Gründen (z. B. wegen Taubblindheit oder Empfang von Blindenhilfe) vom Beitrag befreit.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio prüft anhand Ihres Nachweises, ob die Voraussetzungen vorliegen. Eine Befreiung wirkt in der Regel ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht – nicht rückwirkend davor.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Für den Befreiungsantrag benötigen Sie eine Kopie Ihres aktuellen Bewilligungsbescheids über Ausbildungsgeld. Dieser muss folgende Angaben enthalten:

  • Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift
  • Den Bewilligungszeitraum (von – bis)
  • Die Höhe des monatlichen Ausbildungsgeldes
  • Die Rechtsgrundlage (§ 122 SGB III)
  • Das Ausstellungsdatum und den Stempel der Bundesagentur für Arbeit

Achten Sie darauf, dass der Bescheid lesbar ist und alle relevanten Informationen erkennbar sind. Unvollständige oder unleserliche Kopien können zu Rückfragen oder Ablehnungen führen. Schwärzen Sie keine Beträge oder persönlichen Daten, die für die Prüfung erforderlich sind.

Falls Ihr Bewilligungszeitraum endet und Sie weiterhin Ausbildungsgeld erhalten, müssen Sie einen neuen Nachweis einreichen. Der Beitragsservice befreit Sie jeweils nur für den nachgewiesenen Zeitraum.

So stellen Sie den Befreiungsantrag

Den Antrag auf Befreiung stellen Sie beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie haben dafür mehrere Möglichkeiten:

  • Online-Formular: Auf der Website des Beitragsservice finden Sie das Formular zur Befreiung. Laden Sie dort Ihren Nachweis als Scan oder Foto hoch.
  • Papierformular: Sie können das Formular ausdrucken, ausfüllen und per Post mit einer Kopie des Bescheids einsenden.
  • Automatisierte Schreib- und Versandhilfe: rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie dabei, das Formular korrekt auszufüllen und alle erforderlichen Unterlagen zusammenzustellen.

Geben Sie im Formular Ihre Beitragsnummer an (falls vorhanden) sowie Ihre vollständige Adresse. Kreuzen Sie als Befreiungsgrund „Empfänger:in von Sozialleistungen" an und fügen Sie den Nachweis bei. Unterschreiben Sie den Antrag, wenn Sie die Papierform nutzen.

Nach Eingang prüft der Beitragsservice Ihren Antrag. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid, in dem der Befreiungszeitraum genannt ist. Bewahren Sie diesen Bescheid gut auf.

Fristen und Zeiträume im Überblick

AspektRegelung
Übersicht: **Aspekt** / **Regelung**
AntragstellungMöglichst zeitnah nach Erhalt des Bewilligungsbescheids
Befreiung abIn der Regel ab dem Monat des Antragseingangs beim Beitragsservice
Befreiung bisEnde des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums
VerlängerungNeuer Nachweis erforderlich, wenn Ausbildungsgeld weiter gezahlt wird
Rückwirkende BefreiungNur in Ausnahmefällen und mit Nachweis der früheren Antragstellung möglich

Beachten Sie: Eine Befreiung entbindet Sie nicht automatisch von bereits entstandenen Beitragsforderungen. Wenn Sie vor der Antragstellung Beiträge schulden, müssen diese in der Regel beglichen werden. Bei finanziellen Schwierigkeiten können Sie eine Ratenzahlung oder Stundung beim Beitragsservice anfragen.

Was passiert nach Ende des Bewilligungszeitraums?

Endet Ihr Ausbildungsgeld, erlischt auch die Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Der Beitragsservice setzt Sie ab dem Folgemonat wieder als beitragspflichtig. Sie erhalten in der Regel eine entsprechende Mitteilung.

Falls Sie im Anschluss eine andere Sozialleistung beziehen (z. B. Arbeitslosengeld II / Bürgergeld), können Sie erneut einen Befreiungsantrag stellen. Reichen Sie dafür den neuen Bewilligungsbescheid rechtzeitig ein, um eine lückenlose Befreiung zu gewährleisten.

Sollten Sie nach Abschluss der Maßnahme eine Beschäftigung aufnehmen und über ausreichendes Einkommen verfügen, sind Sie wieder regulär beitragspflichtig. Melden Sie sich in diesem Fall beim Beitragsservice an, falls noch keine Beitragsnummer vorliegt.

Besondere Situationen: Wohngemeinschaften und Umzüge

Leben Sie in einer Wohngemeinschaft, zahlt in der Regel eine Person den Rundfunkbeitrag für die gesamte Wohnung. Sind Sie als Beitragsschuldner:in gemeldet und beziehen Ausbildungsgeld, können Sie die Befreiung beantragen. Die anderen Bewohner:innen sollten sich dann mit Ihnen absprechen, wer künftig den Beitrag zahlt.

Bei einem Umzug müssen Sie sowohl Ihre neue Adresse beim Beitragsservice melden als auch prüfen, ob Ihre Befreiung weiterhin gilt. Die Befreiung ist personenbezogen und gilt grundsätzlich auch an der neuen Adresse, solange die Voraussetzungen erfüllt sind. Informieren Sie den Beitragsservice rechtzeitig über den Umzug, um Beitragsforderungen für die alte Adresse zu vermeiden.

Häufige Fragen und Irrtümer

Muss ich den Beitrag nachzahlen, wenn mein Antrag abgelehnt wird?

Ja, sofern Sie in diesem Zeitraum in einer eigenen Wohnung gemeldet waren und keine andere Befreiung vorlag. Der Beitragsservice fordert die offenen Beträge nach. Bei Bedarf können Sie um eine Ratenzahlung bitten.

Gilt die Befreiung auch für meine:n Partner:in?

Nein. Die Befreiung ist personenbezogen. Lebt Ihr:e Partner:in mit Ihnen in einer Wohnung und ist nicht selbst befreit, muss er oder sie den Beitrag zahlen. Leben Sie getrennt, benötigt jede:r eine eigene Befreiung oder muss den Beitrag entrichten.

Kann ich rückwirkend befreit werden, wenn ich meinen Antrag zu spät stelle?

In der Regel nicht. Die Befreiung gilt ab dem Monat des Antragseingangs. Nur wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Antrag bereits früher gestellt haben (z. B. Einlieferungsbeleg der Post), kann eine rückwirkende Befreiung geprüft werden.

Was ist, wenn sich die Höhe meines Ausbildungsgeldes ändert?

Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist für die Befreiung unerheblich, solange Sie weiterhin Leistungen nach § 122 SGB III beziehen. Einen neuen Nachweis müssen Sie nur einreichen, wenn der Bewilligungszeitraum endet oder sich die Rechtsgrundlage ändert.

Unterstützung bei rechtlichen Einzelfragen

Dieser Ratgeber gibt allgemeine Sachinformationen auf Grundlage der geltenden Regelungen wieder. Bei individuellen rechtlichen Fragen zu Ihrem Bewilligungsbescheid, strittigen Forderungen oder besonderen Lebenslagen besteht die Option, eine fachkundige Beratung in Anspruch zu nehmen. Mögliche Ansprechpartner sind:

  • Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio für allgemeine Fragen zur Befreiung
  • Verbraucherzentrale für Beratung zu Beitragsforderungen und Widerspruchsverfahren
  • Sozialverband (z. B. VdK, SoVD) für Unterstützung bei Sozialleistungen und Behördenkontakt
  • Anwält:innen für Sozialrecht, wenn rechtliche Auseinandersetzungen notwendig werden

Diese Stellen können Ihren Einzelfall prüfen und Ihnen rechtsverbindliche Auskünfte geben.

Fazit: Befreiung nutzen und Unterlagen bereithalten

Wer Ausbildungsgeld nach § 122 SGB III bezieht, kann in der Regel vom Rundfunkbeitrag befreit werden. Stellen Sie den Antrag zeitnah mit Ihrem aktuellen Bewilligungsbescheid, um finanzielle Belastungen zu vermeiden. Achten Sie auf vollständige, lesbare Nachweise und melden Sie Änderungen rechtzeitig.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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