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Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Sozialhilfe nach SGB XII

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Sozialhilfe-Empfänger können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Welche Nachweise nötig sind und wie Sie den Antrag stellen – hier erfahren Sie es.

Rundfunkbeitrag-Befreiung bei Sozialhilfe nach SGB XII

Wer Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) bezieht, hat in der Regel die Möglichkeit, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Die monatliche Ersparnis von 18,36 Euro kann für Menschen in finanziell schwierigen Lebenslagen eine spürbare Entlastung bedeuten. Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die Voraussetzungen, den Antragsweg und welche Unterlagen Sie benötigen.

Wer hat Anspruch auf Befreiung bei Sozialhilfe?

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sieht vor, dass Empfänger:innen bestimmter Sozialleistungen vom Rundfunkbeitrag befreit werden können. Zur Sozialhilfe nach SGB XII zählen verschiedene Leistungsarten:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (Drittes Kapitel SGB XII) – für Menschen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Viertes Kapitel SGB XII) – für Personen ab der Regelaltersgrenze oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen
  • Hilfe zur Pflege, Eingliederungshilfe und weitere Leistungen – in bestimmten Konstellationen, wenn gleichzeitig Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung bezogen wird

Entscheidend ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung tatsächlich Leistungen nach SGB XII erhalten und dies durch einen aktuellen Bescheid nachweisen können.

Welche Nachweise benötigen Sie für den Antrag?

Damit der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio die Befreiung prüfen kann, ist ein gültiger Leistungsbescheid des zuständigen Sozialamts erforderlich. Dieser Bescheid muss folgende Merkmale aufweisen:

  • Name und Anschrift der leistungsbeziehenden Person
  • Art der Leistung (z. B. Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter)
  • Bewilligungszeitraum mit Start- und Enddatum
  • Datum und Stempel der bewilligenden Behörde

Der Bescheid darf bei Antragstellung nicht älter als zwei Monate sein, sofern der Bewilligungszeitraum in der Zukunft liegt. Läuft Ihr Bewilligungszeitraum ab, erhalten Sie in der Regel rechtzeitig einen Folgebescheid – dieser muss dann erneut eingereicht werden, um die Befreiung zu verlängern.

So stellen Sie den Antrag auf Befreiung

Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Sie müssen einen formlosen oder offiziellen Antrag beim Beitragsservice einreichen. Der Antrag kann auf verschiedenen Wegen gestellt werden:

Online-Formular: Auf der Website des Beitragsservice finden Sie ein Online-Formular zur Befreiung. Sie laden dort Ihren Bescheid als Scan oder Foto hoch und geben Ihre persönlichen Daten sowie die Beitragsnummer an.

Postalischer Antrag: Alternativ können Sie den Antrag ausdrucken, ausfüllen und zusammen mit einer Kopie des Bescheids per Post an folgende Adresse senden:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Wichtig: Die Befreiung wirkt frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag beim Beitragsservice eingeht. Rückwirkende Befreiungen sind nur in Ausnahmefällen und nur für maximal drei Jahre möglich – wenn Sie nachweisen können, dass die Voraussetzungen bereits früher vorlagen.

Übersicht: Voraussetzungen und Ablauf

Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen zusammen:

SchrittDetails
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Schritte und Voraussetzungen zusammen
VoraussetzungBezug von Sozialhilfe nach SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder andere Leistungen)
NachweisAktueller Leistungsbescheid des Sozialamts, nicht älter als zwei Monate
AntragstellungOnline über Beitragsservice-Website oder postalisch mit ausgefülltem Formular
Wirkung abMonat des Antragseingangs beim Beitragsservice
GültigkeitsdauerBis zum Ende des im Bescheid genannten Bewilligungszeitraums
VerlängerungNeuer Antrag mit aktuellem Folgebescheid rechtzeitig vor Ablauf einreichen

Häufige Fragen zur Befreiung

Was passiert, wenn der Bewilligungszeitraum endet?

Die Befreiung endet automatisch mit Ablauf des im Bescheid genannten Zeitraums. Erhalten Sie einen Folgebescheid, reichen Sie diesen zeitnah ein, um die Befreiung fortzusetzen. Vergessen Sie die Verlängerung, wird der volle Beitrag wieder fällig.

Kann ich auch befreit werden, wenn ich im Pflegeheim lebe?

Ja, sofern Sie Sozialhilfe beziehen und die Voraussetzungen erfüllen. Auch Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen können einen Antrag stellen, wenn sie persönlich Rundfunkbeiträge zahlen müssen.

Was ist, wenn ich den Bescheid verloren habe?

Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Sozialamt und bitten Sie um eine Zweitschrift oder Bestätigung. Das Amt kann Ihnen einen neuen Bescheid ausstellen.

Muss ich die Befreiung jedes Jahr neu beantragen?

Das hängt vom Bewilligungszeitraum ab. Wird Ihre Sozialhilfe beispielsweise für ein Jahr bewilligt, müssen Sie mit dem neuen Bescheid auch einen neuen Befreiungsantrag stellen. Manche Bewilligungen laufen auch unbefristet – dann genügt ein Antrag.

Befreiung endet: Was dann?

Wenn sich Ihre Einkommenssituation ändert und Sie keine Sozialhilfe mehr beziehen, entfällt die Befreiungsgrundlage. Sie sind verpflichtet, den Beitragsservice unverzüglich zu informieren. Ab dem Folgemonat wird dann wieder der reguläre Rundfunkbeitrag fällig.

Auch wenn Ihr Bescheid ausläuft und Sie keinen Folgebescheid erhalten, müssen Sie den Beitragsservice informieren. Andernfalls können rückwirkend Beiträge nachgefordert werden, sobald die Befreiung formal endet.

Kombinationen mit anderen Befreiungsgründen

In manchen Fällen kommen mehrere Befreiungsgründe in Betracht – etwa wenn Sie neben Sozialhilfe auch eine Schwerbehinderung mit bestimmten Merkzeichen haben. In diesem Fall ist nur eine Befreiung möglich, Sie können nicht doppelt befreit werden. Wählen Sie den Befreiungsgrund, der für Sie am einfachsten nachzuweisen ist.

Für Menschen mit Taubblindheit oder bestimmten Schwerbehinderungen besteht zusätzlich die Möglichkeit einer Ermäßigung auf ein Drittel des Beitrags. Informieren Sie sich beim Beitragsservice, welche Variante für Ihre Situation passt.

Fazit: Ihr Weg zur Befreiung

Wenn Sie Sozialhilfe nach SGB XII beziehen, haben Sie nach den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags die Möglichkeit, sich vom monatlichen Beitrag befreien zu lassen. Entscheidend sind ein aktueller Leistungsbescheid und ein vollständig ausgefüllter Antrag. Die Befreiung gilt ab Antragseingang und endet mit dem Bewilligungszeitraum – denken Sie daher rechtzeitig an die Verlängerung.

Bei Unsicherheiten zu Ihrem individuellen Fall können Ihnen Sozialverbände, Verbraucherzentralen oder eine spezialisierte Rechtsberatung weiterhelfen. Für rechtliche Einzelfragen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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