Rundfunkbeitrag-Ermäßigung auf ein Drittel — so funktioniert sie
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Wer kann den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigen? Alle Voraussetzungen, Nachweise und Schritte zur Antragstellung einfach erklärt.
Rundfunkbeitrag-Ermäßigung auf ein Drittel — so funktioniert sie
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel des regulären Betrags ermäßigen lassen. Diese Regelung richtet sich an Menschen mit schweren Behinderungen, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Einschränkungen nur sehr begrenzt vom Rundfunkangebot profitieren können. Hier erfahren Sie, wer Anspruch auf die Ermäßigung hat, welche Nachweise Sie benötigen und wie Sie den Antrag stellen.
Wer hat Anspruch auf die Ermäßigung auf ein Drittel?
Die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags auf ein Drittel ist im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag geregelt. Sie steht taubblinden Menschen zu, die aufgrund ihrer kombinierten Sinnesbehinderung in ihrer Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erheblich eingeschränkt sind.
Taubblindheit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie sowohl eine hochgradige Hör- als auch eine hochgradige Sehbehinderung haben. Diese Kombination führt dazu, dass Sie Rundfunkangebote nur mit erheblichen Einschränkungen nutzen können.
Um die Ermäßigung zu erhalten, müssen Sie einen entsprechenden Nachweis über Ihre Behinderung vorlegen. In der Regel ist dies ein Schwerbehindertenausweis oder eine Bescheinigung der zuständigen Behörde, die die Taubblindheit bestätigt.
Welche Merkzeichen sind erforderlich?
Für die Ermäßigung auf ein Drittel ist das Merkzeichen „TBl" (Taubblindheit) im Schwerbehindertenausweis entscheidend. Dieses Merkzeichen wird vergeben, wenn Sie:
- Eine hochgradige Sehbehinderung haben (in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 70 wegen Sehbehinderung)
- Gleichzeitig hochgradig hörbehindert sind (in der Regel ein Grad der Behinderung von mindestens 70 wegen Hörbehinderung)
Die genauen Kriterien legen die Versorgungsämter fest. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich an Ihr zuständiges Versorgungsamt oder an einen Sozialverband.
Wie hoch ist die Ermäßigung?
Bei einer Ermäßigung auf ein Drittel zahlen Sie nur rund ein Drittel des regulären monatlichen Rundfunkbeitrags. Der reguläre Beitrag beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat. Bei einer Ermäßigung auf ein Drittel zahlen Sie entsprechend etwa 6,12 Euro monatlich.
Diese Ermäßigung gilt ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt bereits die Voraussetzungen erfüllen. Eine rückwirkende Ermäßigung ist in der Regel nicht möglich; in der Praxis stellen Betroffene den Antrag daher häufig möglichst zeitnah.
Welche Nachweise benötigen Sie?
Für den Antrag auf Ermäßigung benötigen Sie einen gültigen Nachweis über Ihre Taubblindheit. Folgende Dokumente werden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio anerkannt:
| Nachweis | Anforderung |
|---|---|
| Schwerbehindertenausweis | Mit Merkzeichen „TBl" |
| Bescheinigung Versorgungsamt | Bestätigung der Taubblindheit mit entsprechenden GdB-Werten |
| Bescheid über Taubblindengeld | Sofern Sie Taubblindengeld nach Landesrecht beziehen |
Der Nachweis muss gültig sein und Ihren Namen, die Art der Behinderung sowie gegebenenfalls das Merkzeichen „TBl" enthalten. Achten Sie darauf, dass alle Angaben gut lesbar sind, bevor Sie die Kopie einreichen.
So stellen Sie den Antrag auf Ermäßigung
Die Beantragung der Ermäßigung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Sie können den Antrag online, per Post oder per Fax einreichen.
Schritt 1: Formular ausfüllen
Sie finden das Formular zur Ermäßigung auf der Website des Beitragsservice unter „Formulare" und dort unter „Ermäßigung". Alternativ können Sie das Formular telefonisch oder schriftlich anfordern.
Füllen Sie das Formular vollständig aus. Achten Sie darauf, dass Sie:
- Ihre vollständigen persönlichen Daten angeben
- Ihre Beitragsnummer eintragen (falls bereits vorhanden)
- Die Art der Ermäßigung (ein Drittel) ankreuzen
- Das Datum, ab dem die Ermäßigung gelten soll
Schritt 2: Nachweis beifügen
Legen Sie dem Antrag eine gut lesbare Kopie Ihres Nachweises bei. Achten Sie darauf, dass beide Seiten des Schwerbehindertenausweises kopiert werden, falls das Merkzeichen auf der Rückseite vermerkt ist.
Bei einem befristeten Nachweis müssen Sie nach Ablauf der Gültigkeit einen neuen Nachweis einreichen, damit die Ermäßigung fortbesteht.
Schritt 3: Antrag versenden
Senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag zusammen mit dem Nachweis an folgende Adresse:
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln
Alternativ können Sie den Antrag auch online einreichen, sofern Sie den Nachweis eingescannt haben. Der Beitragsservice bestätigt Ihnen nach Prüfung die Ermäßigung in der Regel innerhalb weniger Wochen.
Wann gilt die Ermäßigung?
Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung, sofern Sie zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen erfüllen. Eine rückwirkende Gewährung für zurückliegende Monate ist nach den Vorgaben des Beitragsservice in der Regel nicht möglich.
Wichtig: Sollten die Voraussetzungen für die Ermäßigung wegfallen (z. B. durch Änderung des Behinderungsgrades oder Wegfall des Merkzeichens), sind Sie verpflichtet, dies dem Beitragsservice unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls kann es zu Nachforderungen kommen.
Unterschied zur vollständigen Befreiung
Die Ermäßigung auf ein Drittel ist nicht zu verwechseln mit der vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Eine Befreiung kommt in Betracht, wenn Sie:
- Empfänger:in von Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG sind
- Blind sind (Merkzeichen „Bl") oder
- Gehörlos sind (Merkzeichen „Gl")
Wenn Sie mehrere Merkzeichen haben, kann es sein, dass eine Befreiung günstiger ausfällt. Betroffene können anhand ihres Nachweises prüfen, welche Regelung in ihrem Fall in Betracht kommt.
Häufige Fragen zur Ermäßigung
Kann ich auch rückwirkend eine Ermäßigung erhalten?
In der Regel nicht. Die Ermäßigung gilt ab dem Monat der Antragstellung. In der Praxis stellen Betroffene den Antrag daher häufig zeitnah, sobald sie das Merkzeichen erhalten haben.
Was passiert, wenn mein Schwerbehindertenausweis abläuft?
Sie müssen dem Beitragsservice nach Ablauf einen neuen Nachweis zusenden, damit die Ermäßigung weiterhin gilt. Ohne gültigen Nachweis endet die Ermäßigung automatisch.
Muss ich jährlich einen neuen Antrag stellen?
Nein. Solange Ihr Nachweis gültig ist und sich Ihre Situation nicht ändert, bleibt die Ermäßigung bestehen. Sie müssen nur bei Änderungen oder Ablauf des Nachweises tätig werden.
Übersicht: Ermäßigung auf ein Drittel im Vergleich
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wesentlichen Unterschiede zwischen der Ermäßigung und anderen Regelungen:
| Regelung | Voraussetzung | Monatlicher Beitrag |
|---|---|---|
| Regulärer Beitrag | Keine Befreiung/Ermäßigung | 18,36 Euro |
| Ermäßigung auf ein Drittel | Taubblindheit (Merkzeichen „TBl") | ca. 6,12 Euro |
| Vollständige Befreiung | Sozialleistungen, Blindheit, Gehörlosigkeit u. a. | 0,00 Euro |
Fazit: Ermäßigung nutzen und Kosten reduzieren
Wenn Sie taubblind sind und das entsprechende Merkzeichen in Ihrem Schwerbehindertenausweis führen, können Sie den Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigen lassen. Dies kann Ihre monatlichen Kosten deutlich senken. Der Antrag ist unkompliziert und erfordert einen gültigen Nachweis; da eine rückwirkende Ermäßigung in der Regel nicht möglich ist, stellen Betroffene ihn in der Praxis häufig zeitnah.
Änderungen Ihrer Situation sind dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio unverzüglich mitzuteilen. Bei rechtlichen Einzelfragen oder Unsicherheiten zur Gewährung der Ermäßigung besteht die Option, sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine anwaltliche Beratung zu wenden.
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