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Rundfunkbeitrag nach Todesfall abmelden – Leitfaden

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Nach dem Tod eines Angehörigen muss der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden. Erfahren Sie, welche Schritte nötig sind und welche Nachweise der Beitragsservice benötigt.

Rundfunkbeitrag nach Todesfall abmelden – Leitfaden

Wenn ein Angehöriger verstirbt, müssen viele Formalitäten erledigt werden. Dazu gehört auch die Abmeldung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen, welche Schritte erforderlich sind und welche Unterlagen Sie benötigen. Die rechtzeitige Abmeldung verhindert unnötige Beitragsforderungen für die Zeit nach dem Tod.

Wann muss der Rundfunkbeitrag abgemeldet werden

Der Rundfunkbeitrag ist personenbezogen und endet mit dem Tod der beitragspflichtigen Person. Die Abmeldung sollte zeitnah nach dem Todesfall erfolgen, um zu vermeiden, dass weiterhin Beiträge berechnet werden. Der Beitragsservice benötigt eine offizielle Mitteilung sowie einen Nachweis über den Todesfall.

Wichtig: Die Beitragspflicht endet automatisch mit dem Todestag, nicht erst mit der Abmeldung. Allerdings muss der Beitragsservice informiert werden, damit die Abrechnung korrekt erfolgt und keine weiteren Forderungen entstehen.

Falls die verstorbene Person die einzige volljährige Person im Haushalt war, endet die Beitragspflicht für diese Wohnung. Lebt jedoch eine weitere volljährige Person in der Wohnung, muss diese sich anmelden und den Beitrag künftig entrichten.

Welche Unterlagen werden benötigt

Für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags nach einem Todesfall benötigt der Beitragsservice folgende Unterlagen:

  • Sterbeurkunde (Kopie ist in der Regel ausreichend)
  • Beitragsnummer der verstorbenen Person (falls vorhanden)
  • Name und Anschrift der verstorbenen Person
  • Todesdatum
  • Kontaktdaten der Person, die die Abmeldung vornimmt (z. B. Angehörige:r oder Nachlassverwalter:in)

Die Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis und wird vom Standesamt ausgestellt. Eine Kopie ist für den Beitragsservice ausreichend – bewahren Sie das Original für weitere Behördengänge auf.

So melden Sie den Rundfunkbeitrag nach einem Todesfall ab

Die Abmeldung kann auf verschiedenen Wegen erfolgen. Wählen Sie den Weg, der für Sie am praktischsten ist:

Online-Abmeldung

Der schnellste Weg ist die Abmeldung über das Online-Formular auf der Website des Beitragsservice. Dort können Sie die erforderlichen Daten eingeben und die Kopie der Sterbeurkunde als Scan hochladen. Nach Absenden des Formulars erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung per E-Mail.

Schriftliche Abmeldung

Sie können die Abmeldung auch per Post vornehmen. Senden Sie ein formloses Schreiben mit den oben genannten Angaben sowie einer Kopie der Sterbeurkunde an:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln

Telefonische Kontaktaufnahme

Für Rückfragen steht Ihnen die Service-Hotline des Beitragsservice zur Verfügung. Die telefonische Abmeldung allein reicht jedoch nicht aus – Sie müssen anschließend die Sterbeurkunde in Kopie nachreichen.

Übersicht: Schritte zur Abmeldung nach einem Todesfall

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte im Überblick:

SchrittMaßnahmeBenötigte Unterlagen
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen die wichtigsten Schritte im Überblick
1Sterbeurkunde beim Standesamt beantragenTodesbescheinigung vom Arzt
2Beitragsnummer der verstorbenen Person heraussuchenKontoauszüge oder Schreiben des Beitragsservice
3Abmeldung beim Beitragsservice vornehmenSterbeurkunde (Kopie), Beitragsnummer, Todesdatum
4Bestätigung abwarten
5Bei Bedarf offene Forderungen oder Guthaben klärenKontoauszüge, Vollmacht/Erbschein

Was passiert mit offenen Beiträgen oder Guthaben

Nach der Abmeldung rechnet der Beitragsservice ab. Folgende Szenarien sind möglich:

Offene Forderungen

Wurde der Beitrag nicht bis zum Todestag bezahlt, entstehen offene Forderungen. Diese gehen in den Nachlass über und müssen aus diesem beglichen werden. Die Erben haften nur im Rahmen des Nachlasses, nicht mit ihrem privaten Vermögen. Falls Sie unsicher sind, ob Forderungen berechtigt sind, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung wenden.

Guthaben

Wurde der Beitrag im Voraus bezahlt, entsteht ein Guthaben. Dieses wird nach Vorlage entsprechender Nachweise (z. B. Erbschein oder Vollmacht) an die Erben zurückerstattet. Der Beitragsservice fordert in der Regel eine Kopie des Erbscheins oder eine andere Legitimation, um das Guthaben auszuzahlen.

Sonderfälle und besondere Situationen

Mehrere Personen im Haushalt

Lebten mehrere volljährige Personen in der Wohnung, bleibt die Beitragspflicht für die Wohnung bestehen. Die verbleibende Person muss sich als neue:r Beitragszahler:in anmelden. Dies kann ebenfalls online oder schriftlich erfolgen. Der Beitragsservice benötigt dann die Daten der neuen zahlungspflichtigen Person.

Umzug kurz vor dem Todesfall

Ist die verstorbene Person kurz vor dem Tod umgezogen, kann es zu Überschneidungen oder Unklarheiten kommen. Teilen Sie dem Beitragsservice in diesem Fall beide Adressen sowie das genaue Todesdatum mit, damit die Abrechnung korrekt erfolgt.

Befreiung oder Ermäßigung

Hatte die verstorbene Person eine Befreiung oder Ermäßigung (z. B. aufgrund von Sozialleistungen oder Behinderung), endet diese mit dem Tod. Die Abmeldung erfolgt wie oben beschrieben. Eine separate Abmeldung der Befreiung ist nicht erforderlich.

Fristen und Rückwirkung

Es gibt keine gesetzliche Frist für die Abmeldung nach einem Todesfall; in der Praxis erfolgt die Meldung jedoch häufig zügig. Der Beitragsservice rechnet rückwirkend ab dem Todestag ab, sofern dieser nachgewiesen wird. Das bedeutet: Selbst wenn Sie die Abmeldung erst Wochen oder Monate später vornehmen, werden Beiträge, die nach dem Todestag gezahlt wurden, in der Regel erstattet.

Bewahren Sie alle Unterlagen und Bestätigungen gut auf, falls es später zu Rückfragen kommt. Sollten Sie keine Bestätigung erhalten, können Sie nach etwa zwei Wochen telefonisch oder schriftlich nachfragen.

Häufige Fragen zur Abmeldung nach einem Todesfall

Muss ich als Erbe den Rundfunkbeitrag weiterzahlen?

Nein, die Beitragspflicht endet mit dem Tod der Person. Sie haften als Erbe nur für offene Forderungen, die bis zum Todestag entstanden sind, und auch nur im Rahmen des Nachlasses.

Was passiert, wenn ich die Abmeldung vergesse?

Der Beitragsservice berechnet weiterhin Beiträge, bis die Abmeldung erfolgt. Nach Vorlage der Sterbeurkunde kann jedoch rückwirkend ab dem Todestag abgerechnet werden. Zu viel gezahlte Beiträge werden dann erstattet.

Benötige ich einen Erbschein für die Abmeldung?

Für die reine Abmeldung genügt in der Regel die Sterbeurkunde. Ein Erbschein wird nur benötigt, wenn ein Guthaben ausgezahlt werden soll und Sie Ihre Berechtigung nachweisen müssen.

Unterstützung bei der Abmeldung

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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