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Rundfunkbeitrag bei Umzug ummelden – so geht's richtig

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Beim Umzug innerhalb Deutschlands muss der Rundfunkbeitrag umgemeldet werden. Erfahren Sie, wann Abmeldung möglich ist und welche Fristen gelten.

Rundfunkbeitrag bei Umzug ummelden – so geht's richtig

Ein Umzug bedeutet viele organisatorische Aufgaben – auch der Rundfunkbeitrag muss beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio angepasst werden. Ob Ummeldung oder Abmeldung nötig ist, hängt von Ihrer neuen Wohnsituation ab. Dieser Ratgeber erklärt, was Sie beachten müssen und welche Schritte erforderlich sind.

Wann muss der Rundfunkbeitrag umgemeldet werden?

Beim Umzug innerhalb Deutschlands in eine neue Wohnung ist in der Regel eine Ummeldung erforderlich. Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung erhoben, unabhängig von der Anzahl der Personen oder Geräte. Ihre bestehende Beitragsnummer bleibt erhalten, nur die Adresse ändert sich.

Eine Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie als Einzelperson in eine neue Wohnung ziehen
  • Sie mit Ihrem Haushalt gemeinsam umziehen
  • Sie von einer WG in eine eigene Wohnung ziehen

Wichtig: Die Ummeldung sollte rechtzeitig erfolgen, idealerweise vier Wochen vor dem Umzug. So stellen Sie sicher, dass keine Zahlungsaufforderungen an die alte Adresse gehen und Ihre Unterlagen aktuell sind.

Wann ist eine Abmeldung beim Rundfunkbeitrag möglich?

Eine Abmeldung vom Rundfunkbeitrag kommt nur in bestimmten Situationen infrage. Nach den Vorgaben des Beitragsservice kann eine Abmeldung erfolgen, wenn:

  • Sie in eine bestehende Wohnung ziehen, für die bereits jemand anderes den Beitrag zahlt (z. B. Zusammenzug mit Partner:in)
  • Sie dauerhaft ins Ausland umziehen
  • Sie in eine Einrichtung ziehen (Pflegeheim, betreutes Wohnen), in der die Beitragsleistung bereits über die Einrichtung abgedeckt ist
  • Sie keine eigene Wohnung mehr haben (z. B. bei Wohnungsaufgabe)

Bei einem normalen Umzug innerhalb Deutschlands in eine eigene Wohnung ist hingegen keine Abmeldung, sondern eine Ummeldung erforderlich. Der Beitrag läuft unter Ihrer Beitragsnummer an der neuen Adresse weiter.

So melden Sie den Rundfunkbeitrag nach einem Umzug um

Die Ummeldung beim Beitragsservice kann auf verschiedenen Wegen erfolgen:

Online: Über das Portal des Beitragsservice können Sie Ihre Adressänderung direkt mitteilen. Sie benötigen dafür Ihre Beitragsnummer und die neue Adresse.

Schriftlich: Ein formloses Schreiben oder das offizielle Formular zur Adressänderung kann per Post eingereicht werden.

Automatisiert: Schreib- und Versandhilfen wie rundfunkbeitrag-24 können die Ummeldung automatisiert vorbereiten und versenden.

Folgende Angaben sind für die Ummeldung erforderlich:

AngabeDetails
Folgende Angaben sind für die Ummeldung erforderlich
BeitragsnummerIhre bestehende Nummer (9-stellig)
Alte AdresseBisherige Wohnanschrift
Neue AdresseVollständige neue Anschrift
UmzugsdatumTag des Einzugs in die neue Wohnung
UnterschriftBei schriftlicher Mitteilung

Zusammenzug: Was passiert bei zwei Beitragszahlern?

Ziehen zwei Personen zusammen, die bisher jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag gezahlt haben, muss eine Person ihren Beitrag abmelden. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig, unabhängig davon, wie viele Erwachsene dort leben.

So gehen Sie vor:

  • Einigen Sie sich, wessen Beitragsnummer weitergeführt wird
  • Die andere Person meldet sich ab und gibt die Beitragsnummer der weiterführenden Person an
  • Der Beitragsservice rechnet bereits gezahlte Beträge in der Regel anteilig ab oder verrechnet sie

Beide Personen sollten den Zusammenzug dem Beitragsservice mitteilen. Die Person, die sich abmeldet, muss nachweisen können, dass an der neuen Adresse bereits ein Beitrag entrichtet wird.

Umzug in eine WG oder Wohngemeinschaft

In Wohngemeinschaften muss ebenfalls nur ein Rundfunkbeitrag pro Wohnung gezahlt werden. Beim Einzug in eine WG ist es üblich, zu klären, ob bereits eine Beitragsnummer für die Wohnung existiert.

Variante 1: Es zahlt bereits jemand in der WG → Sie melden sich ab oder melden gar nicht erst an, wenn Sie von einer anderen Wohnung kommen.

Variante 2: Noch niemand zahlt → Eine Person der WG meldet sich an und trägt die Beitragsnummer. Die anderen Mitbewohner:innen können sich darauf berufen.

Variante 3: Sie ziehen aus einer WG aus → Sie melden sich um oder neu an, je nachdem, ob Sie bisher Beitragszahler:in waren.

Wichtig ist die Abstimmung innerhalb der WG, damit nicht mehrfach gezahlt wird oder der Beitrag ganz vergessen wird.

Fristen und Zeitpunkte bei der Ummeldung

Eine gesetzliche Frist für die Ummeldung existiert nicht, dennoch empfiehlt der Beitragsservice, die Änderung spätestens vier Wochen nach dem Umzug mitzuteilen. Üblich ist auch eine frühere Meldung – etwa vier Wochen vor dem Umzug –, um Verzögerungen zu vermeiden.

Erfolgt die Ummeldung erst später, kann der Beitragsservice nachträglich Forderungen stellen. Solange Sie eine Wohnung bewohnen, besteht die Beitragspflicht – unabhängig davon, ob die Adresse beim Beitragsservice aktuell ist oder nicht.

Bei einer Abmeldung (z. B. wegen Zusammenzugs) ist die genaue Angabe des Zeitpunkts von Auszug bzw. Einzug maßgeblich. Der Beitrag wird in der Regel tagesgenau berechnet und zu viel gezahlte Beträge werden nach Prüfung erstattet.

Umzug ins Ausland: Vollständige Abmeldung

Verlassen Sie Deutschland dauerhaft, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag abmelden. Voraussetzung ist, dass Sie keine Wohnung in Deutschland mehr haben. Als Nachweis können häufig dienen:

  • Abmeldebestätigung vom Einwohnermeldeamt
  • Anmeldebestätigung im Ausland
  • Mietvertrag im Ausland

Die Abmeldung sollte schriftlich mit Angabe des Auszugsdatums erfolgen. Der Beitrag endet mit dem Tag, an dem Sie die Wohnung aufgeben. Bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt (z. B. Studium, befristete Arbeit) und Beibehaltung der Wohnung in Deutschland bleibt die Beitragspflicht in der Regel bestehen.

Wichtige Hinweise und häufige Fehler

Doppelzahlungen vermeiden: Wer zusammenzieht oder umzieht, meldet sich in der Praxis rechtzeitig ab oder um. Doppelte Beiträge werden vom Beitragsservice in der Regel nicht automatisch erkannt.

Alte Adresse korrekt angeben: Damit Ihre Ummeldung eindeutig zugeordnet werden kann, ist die vollständige alte Adresse wichtig.

Beitragsnummer notieren: Bewahren Sie Ihre Unterlagen auf. Die Beitragsnummer wird für alle Vorgänge benötigt.

Keine Annahme von Automatik: Der Beitragsservice erhält Umzugsmeldungen nicht automatisch vom Einwohnermeldeamt. Sie müssen die Ummeldung selbst vornehmen.

Bei rechtlichen Einzelfragen – etwa zur Beitragspflicht in komplexen Wohnverhältnissen – können Verbraucherzentralen, Sozialverbände oder eine anwaltliche Beratung weiterhelfen.

Fazit: Ummeldung ist Pflicht, Abmeldung nur in Ausnahmefällen

Ein Umzug innerhalb Deutschlands erfordert in den meisten Fällen eine Ummeldung des Rundfunkbeitrags beim Beitragsservice. Eine Abmeldung ist nur dann möglich, wenn Sie in eine Wohnung ziehen, für die bereits gezahlt wird, oder Deutschland dauerhaft verlassen. Wichtig ist, die Änderung zeitnah mitzuteilen und bei Zusammenzügen klare Absprachen zu treffen, um Doppelzahlungen zu vermeiden.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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