Merkzeichen RF: Voraussetzungen und Bedeutung einfach erklärt
Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Welche Voraussetzungen gelten für das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis? Alle Kriterien, Nachweise und Schritte zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag im Überblick.
Merkzeichen RF: Voraussetzungen und Bedeutung einfach erklärt
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis ermöglicht eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag. Doch nicht jede behinderte Person erhält dieses Merkzeichen automatisch. Welche konkreten Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie das Merkzeichen beantragen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Was bedeutet das Merkzeichen RF?
Das Merkzeichen RF steht für „Rundfunk" und wird im Schwerbehindertenausweis eingetragen. Es signalisiert dem Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, dass Sie Anspruch auf eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben. Mit dem Merkzeichen RF zahlen Sie monatlich nur einen reduzierten Beitrag von derzeit einem Drittel des regulären Betrags.
Anders als bei einer vollständigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag, die für bestimmte Personengruppen möglich ist, handelt es sich beim Merkzeichen RF um eine Beitragsermäßigung. Sie sind also weiterhin beitragspflichtig, zahlen aber deutlich weniger.
Das Merkzeichen wird vom zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde vergeben. Die Entscheidung basiert auf medizinischen Gutachten und den gesetzlichen Vorgaben des Neunten Sozialgesetzbuchs (SGB IX).
Wer bekommt das Merkzeichen RF?
Die Voraussetzungen für das Merkzeichen RF sind im Sozialrecht klar definiert. Sie erhalten das Merkzeichen, wenn Sie zu einer der folgenden Personengruppen gehören:
Blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen
Sie erhalten das Merkzeichen RF, wenn bei Ihnen eine Blindheit oder eine hochgradige Sehbehinderung festgestellt wurde. Als blind gelten Sie, wenn Ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/50 beträgt oder eine vergleichbare Einschränkung des Sehvermögens vorliegt.
Hochgradig sehbehindert sind Sie, wenn Ihre Sehschärfe auf dem besseren Auge nicht mehr als 1/20 beträgt oder eine entsprechende Gesichtsfeldeinschränkung besteht.
Hinweis: Bei festgestellter Blindheit besteht über das Merkzeichen Bl ein Anspruch auf eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag, die über die Ermäßigung nach dem Merkzeichen RF hinausgeht. Das Merkzeichen RF allein berechtigt nur zur Ermäßigung auf ein Drittel.
Hörgeschädigte Menschen
Das Merkzeichen RF wird vergeben, wenn Sie gehörlos sind oder eine an Gehörlosigkeit grenzende Hörbehinderung haben. Gehörlos bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Sie taub geboren wurden oder vor der Sprachentwicklung ertaubt sind. Auch hochgradige Schwerhörigkeit, bei der selbst mit Hörhilfen eine ausreichende Verständigung nicht möglich ist, kann zum Merkzeichen RF führen.
Die Hörbehinderung muss so ausgeprägt sein, dass eine Teilhabe am Rundfunk erheblich eingeschränkt ist.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80
Sie erhalten das Merkzeichen RF, wenn bei Ihnen ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 festgestellt wurde und gleichzeitig wegen Ihrer Behinderung eine erhebliche Einschränkung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Diese Einschränkung muss durch das zusätzliche Merkzeichen G (erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit) im Schwerbehindertenausweis dokumentiert sein.
Die Kombination aus hohem GdB und Merkzeichen G ist entscheidend. Ein GdB von 80 allein reicht nicht aus.
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 60 und weiteren Einschränkungen
Das Merkzeichen RF kann auch erteilt werden, wenn Ihr Grad der Behinderung mindestens 60 beträgt und Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können. Diese dauerhafte Einschränkung muss medizinisch nachgewiesen sein und über einen bloßen Bewegungsmangel hinausgehen.
Hierunter fallen beispielsweise Menschen mit schweren Immunschwächen, bestimmten psychischen Erkrankungen oder anderen Gesundheitszuständen, die eine Teilhabe am öffentlichen Leben erheblich erschweren.
Übersicht der Voraussetzungen für das Merkzeichen RF
Die folgende Tabelle fasst die wichtigsten Voraussetzungen zusammen:
| Personengruppe | Voraussetzung | Zusätzliches Merkzeichen erforderlich? |
|---|---|---|
| Blinde Menschen | Sehschärfe ≤ 1/50 auf besserem Auge | Nein |
| Hochgradig sehbehinderte Menschen | Sehschärfe ≤ 1/20 auf besserem Auge | Nein |
| Gehörlose Menschen | Taubheit oder an Gehörlosigkeit grenzende Hörbehinderung | Nein |
| Menschen mit GdB ≥ 80 | Grad der Behinderung mind. 80 | Ja, Merkzeichen G erforderlich |
| Menschen mit GdB ≥ 60 | Grad der Behinderung mind. 60 + dauerhafte Unmöglichkeit der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen | Nein, aber medizinischer Nachweis nötig |
Wie beantrage ich das Merkzeichen RF?
Das Merkzeichen RF wird nicht automatisch vergeben. Sie müssen es beim zuständigen Versorgungsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Behörde beantragen. In vielen Bundesländern ist dies das Amt für soziale Angelegenheiten oder das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Schritt 1: Antrag beim Versorgungsamt stellen
Den Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und Vergabe von Merkzeichen können Sie formlos oder mit den Vordrucken Ihrer zuständigen Behörde stellen. Viele Ämter bieten Online-Formulare an.
Im Antrag geben Sie Ihre persönlichen Daten, Ihre Behinderungen und behandelnde Ärzte an. Schildern Sie genau, warum Sie das Merkzeichen RF benötigen.
Schritt 2: Medizinische Nachweise einreichen
Das Versorgungsamt prüft Ihren Antrag anhand medizinischer Unterlagen. Reichen Sie deshalb ärztliche Gutachten, Befundberichte und Atteste ein, die Ihre Behinderung belegen. Bei Sehbehinderungen ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich, bei Hörbehinderungen ein HNO-Gutachten.
Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Behörde entscheiden.
Schritt 3: Bescheid abwarten
Das Versorgungsamt prüft Ihre Unterlagen und holt bei Bedarf weitere Informationen bei Ihren Ärzten ein. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen Bescheid mit der Feststellung des Grades der Behinderung und der Eintragung der Merkzeichen.
Wird das Merkzeichen RF bewilligt, wird es in Ihren Schwerbehindertenausweis eingetragen.
Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag beantragen
Mit dem Merkzeichen RF können Sie beim Beitragsservice eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen. Dazu benötigen Sie:
- Eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises mit eingetragenem Merkzeichen RF oder
- Eine Bescheinigung des Versorgungsamtes über das Merkzeichen
Stellen Sie den Antrag schriftlich beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Nach der Regel wird die Ermäßigung ab dem Folgemonat nach Antragstellung gewährt. Eine rückwirkende Ermäßigung für vergangene Zeiträume ist in der Regel nur möglich, wenn Sie den Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Ausstellung des Bescheids stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Ermäßigung und Befreiung?
Das Merkzeichen RF führt zu einer Ermäßigung, nicht zu einer vollständigen Befreiung. Sie zahlen weiterhin einen reduzierten Rundfunkbeitrag. Eine vollständige Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich für Personen, die beispielsweise Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Auch Menschen, die in stationären Einrichtungen leben und dort Leistungen beziehen, können häufig eine Befreiung erhalten.
Wenn Sie sowohl die Voraussetzungen für eine Befreiung als auch für das Merkzeichen RF erfüllen, ist die Befreiung in der Regel die wirtschaftlich günstigere Option. Beides gleichzeitig ist nicht möglich; der Beitragsservice ordnet Ihren Antrag der passenden Regelung zu.
Häufige Fragen zum Merkzeichen RF
Kann ich das Merkzeichen RF nachträglich beantragen?
Ja, Sie können das Merkzeichen auch nachträglich beantragen, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat oder Sie zunächst einen Schwerbehindertenausweis ohne dieses Merkzeichen erhalten haben. Stellen Sie einen Änderungsantrag beim Versorgungsamt.
Gilt das Merkzeichen RF unbefristet?
Das hängt von Ihrer Behinderung ab. Bei dauerhaften Behinderungen wie Blindheit wird das Merkzeichen unbefristet erteilt. Bei anderen Behinderungen kann eine Befristung erfolgen. Prüfen Sie die Gültigkeit in Ihrem Bescheid.
Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Gegen den Bescheid des Versorgungsamtes können Sie innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch einlegen. Legen Sie dem Widerspruch weitere medizinische Nachweise bei. Bei rechtlichen Fragen zur Anfechtung eines Bescheids besteht die Option, eine Beratung durch einen Fachanwalt für Sozialrecht oder einen Sozialverband in Anspruch zu nehmen.
Muss ich die Ermäßigung jährlich neu beantragen?
Nein, die Ermäßigung gilt, solange das Merkzeichen RF gültig ist. Sie müssen den Beitragsservice jedoch informieren, wenn sich Ihre Verhältnisse ändern oder das Merkzeichen wegfällt.
Fazit: Merkzeichen RF ermöglicht finanzielle Entlastung
Das Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis bietet Menschen mit bestimmten Behinderungen eine spürbare Erleichterung bei den Rundfunkbeitragskosten. Die Voraussetzungen sind klar geregelt: Blindheit, hochgradige Seh- oder Hörbehinderungen sowie bestimmte Kombinationen aus Grad der Behinderung und weiteren Einschränkungen berechtigen zum Erhalt des Merkzeichens. Beantragen Sie das Merkzeichen beim zuständigen Versorgungsamt und reichen Sie anschließend die entsprechenden Nachweise beim Beitragsservice ein.
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