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Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag abmelden — so geht es

Stand: 10. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft

Zweitwohnung abmelden beim Beitragsservice: Voraussetzungen, Nachweise und Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Abmeldung der zweiten Wohnung.

Zweitwohnung beim Rundfunkbeitrag abmelden — so geht es

Wer mehrere Wohnungen besitzt oder nutzt, zahlt den Rundfunkbeitrag nach geltendem Recht nur einmal. Viele Beitragszahler:innen erhalten dennoch Zahlungsaufforderungen für die Zweitwohnung — etwa nach einem Umzug, einer beruflichen Verlegung des Lebensmittelpunkts oder dem Bezug einer Ferienwohnung. In diesem Ratgeber erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die zweite Wohnung abmelden können, welche Nachweise erforderlich sind und wie die Abmeldung Schritt für Schritt funktioniert.

Warum muss die Zweitwohnung abgemeldet werden?

Der Rundfunkbeitrag wird nach § 2 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) pro Wohnung erhoben. Allerdings gilt seit 2013 die sogenannte Beitragspflicht je Inhaber:in: Wer mehrere Wohnungen innehat, zahlt den Beitrag nur einmal — für die Hauptwohnung. Alle weiteren Wohnungen können abgemeldet werden, sofern nachgewiesen wird, dass dieselbe Person bereits für eine andere Wohnung Beiträge leistet.

Ohne aktive Abmeldung erfasst der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio jede gemeldete Adresse als eigenständige beitragspflichtige Wohnung. Das führt häufig zu doppelten Beitragsforderungen, die sich mit einer formell vollständigen Abmeldung vermeiden lassen.

Voraussetzungen für die Abmeldung der Zweitwohnung

Damit die Abmeldung der zweiten Wohnung bearbeitet werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie sind für beide Wohnungen alleinige:r oder Mit-Inhaber:in (z. B. Mieter:in, Eigentümer:in, eingetragene:r Bewohner:in).
  • Für die Hauptwohnung wird bereits der Rundfunkbeitrag gezahlt (Beitragsnummer vorhanden und Konto aktiv).
  • Sie können nachweisen, dass Sie dieselbe Person sind, die beide Wohnungen innehat (z. B. durch Meldebescheinigung, Mietvertrag oder Personalausweis).

Die Abmeldung ist auch dann möglich, wenn die Zweitwohnung von Familienangehörigen genutzt wird, solange Sie als Inhaber:in eingetragen sind und für Ihre Hauptwohnung zahlen.

Welche Nachweise sind erforderlich?

Der Beitragsservice prüft Abmeldungen anhand vorgelegter Unterlagen. Folgende Dokumente werden in der Regel akzeptiert:

NachweisZweckHinweis
Der Beitragsservice prüft Abmeldungen anhand vorgelegter Unterlagen. Folgende Dokumente werden in der Regel akzeptiert
MeldebescheinigungBestätigung der Haupt- und NebenwohnungErhältlich beim Einwohnermeldeamt
Mietvertrag oder EigentumsurkundeNachweis der Inhaberschaft beider WohnungenKopie ausreichend
Beitragsnummer der HauptwohnungZuordnung der bereits zahlenden WohnungSteht auf jedem Beitragsbescheid
Personalausweis (Kopie)IdentitätsnachweisNur bei Unklarheiten erforderlich

Legen Sie die Nachweise vollständig und lesbar bei, um Rückfragen zu vermeiden. Der Beitragsservice kann weitere Unterlagen anfordern, falls die Zuordnung nicht eindeutig ist.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Abmeldung

Die Abmeldung der Zweitwohnung können Sie schriftlich, online oder telefonisch vornehmen. In der Praxis nutzen Betroffene häufig den schriftlichen Weg, da sich so alle Nachweise gesammelt einreichen lassen und ein Nachweis über den Antrag erhalten bleibt.

1. Daten zusammenstellen

Notieren Sie folgende Angaben:

  • Beitragsnummer der Hauptwohnung (9-stellig, Format: 123456789)
  • Adresse der Hauptwohnung (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
  • Adresse der abzumeldenden Zweitwohnung
  • Datum, ab dem die Zweitwohnung nicht mehr separat beitragspflichtig sein soll (üblicherweise Datum des Einzugs oder der Ummeldung)

2. Abmeldeschreiben formulieren

Ein formloses Schreiben genügt. Wichtig sind folgende Inhalte:

  • Betreff: „Abmeldung der Zweitwohnung"
  • Ihre vollständigen Kontaktdaten (Name, Adresse der Hauptwohnung)
  • Beitragsnummer der Hauptwohnung
  • Adresse der Zweitwohnung
  • Datum, ab dem die Abmeldung gelten soll
  • Verweis auf beigefügte Nachweise
  • Unterschrift (bei postalischem Versand)

3. Nachweise beifügen

Fügen Sie Kopien der oben genannten Dokumente bei. Eine Meldebescheinigung ist besonders hilfreich, da sie Haupt- und Nebenwohnsitz amtlich bestätigt.

4. Versand an den Beitragsservice

Versenden Sie das Schreiben per Post an:

**ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

50656 Köln**

Alternativ können Sie die Abmeldung online über das Kontaktformular des Beitragsservice einreichen. Dort können Sie Dokumente als Scan hochladen. Die Online-Abmeldung ist allerdings nicht immer für alle Konstellationen freigeschaltet — prüfen Sie, ob Ihr Fall abgebildet wird.

5. Bestätigung abwarten

Nach Eingang der Unterlagen bearbeitet der Beitragsservice die Abmeldung üblicherweise innerhalb von vier bis sechs Wochen. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung mit der Angabe, ab welchem Datum die Zweitwohnung nicht mehr separat erfasst ist. Sollten Nachweise fehlen, werden Sie zur Nachreichung aufgefordert.

Häufige Sonderfälle und Besonderheiten

Gemeinschaftlich bewohnte Zweitwohnung

Wenn mehrere Personen in der Zweitwohnung gemeldet sind (z. B. WG, Partnerschaft), müssen alle Bewohner:innen nachweisen, dass sie jeweils für eine andere Wohnung bereits zahlen. Jede Person kann nur eine Wohnung als beitragspflichtig angeben.

Ferienwohnung oder Wochenendhaus

Auch Ferienwohnungen gelten als Wohnung im Sinne des RBStV, sofern sie dauerhaft zur Verfügung stehen. Die Abmeldung erfolgt wie bei jeder anderen Zweitwohnung. Wird die Ferienwohnung vermietet, ist in der Regel der/die Mieter:in beitragspflichtig.

Beruflich genutzte Zweitwohnung

Nutzen Sie eine zweite Wohnung aus beruflichen Gründen (z. B. Monteurwohnung, Studienwohnung), bleibt die Abmeldung gleich. Entscheidend ist allein, dass Sie für die Hauptwohnung zahlen — der Nutzungszweck spielt keine Rolle.

Umzug der Hauptwohnung

Ziehen Sie um und wird Ihre bisherige Hauptwohnung zur Zweitwohnung, melden Sie die neue Hauptwohnung als beitragspflichtige Wohnung an und die alte parallel als Zweitwohnung ab. Achten Sie darauf, dass keine Überschneidung entsteht.

Was passiert, wenn die Abmeldung abgelehnt wird?

In seltenen Fällen lehnt der Beitragsservice die Abmeldung ab — etwa, weil Nachweise fehlen oder die Zuordnung unklar ist. Sie erhalten dann einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Schildern Sie darin nachvollziehbar, warum die Voraussetzungen erfüllt sind, und reichen Sie fehlende Unterlagen nach.

Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, können Sie sich an eine Verbraucherzentrale, einen Sozialverband oder eine:n Anwält:in für Verwaltungsrecht wenden, um Ihren Einzelfall rechtlich prüfen zu lassen. Eine individuelle Rechtsberatung kann klären, ob ein weiterer Rechtsbehelf in Betracht kommt.

Vermeidung von Doppelzahlungen und Nachforderungen

Um Doppelzahlungen zu vermeiden, erfolgt die Abmeldung in der Praxis häufig zeitnah nach Bezug der Zweitwohnung. Der Beitragsservice rechnet rückwirkend ab dem angegebenen Datum ab, verlangt jedoch keine doppelten Beiträge, sobald die Abmeldung bearbeitet wurde. Eventuelle Überzahlungen werden in der Regel erstattet oder mit künftigen Beiträgen verrechnet.

Bewahren Sie alle Unterlagen und Bestätigungen sorgfältig auf, um bei späteren Rückfragen Nachweise vorlegen zu können.

Fazit

Die Abmeldung einer Zweitwohnung beim Beitragsservice ist ein überschaubarer Vorgang, sofern Sie die erforderlichen Nachweise vollständig einreichen und die Voraussetzungen erfüllen. Nach den Vorgaben des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags zahlen Sie den Beitrag nur einmal — unabhängig davon, wie viele Wohnungen Sie innehaben. Eine sorgfältige Vorbereitung und vollständige Dokumentation erleichtern die Bearbeitung erheblich.

rundfunkbeitrag-24 unterstützt Sie als rein technische, automatisierte Schreib- und Versandhilfe dabei, Ihre Schreiben basierend auf Ihren eigenen Angaben zu erstellen und zu übermitteln. Es erfolgt keine rechtliche Prüfung Ihres Einzelfalls und keine Rechtsberatung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

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Hinweis: rundfunkbeitrag-24 ist eine automatisierte Schreib- und Versandhilfe (§ 2 RDG) und leistet keine Rechtsberatung. Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

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