Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Stand: 9. Juni 2026 · Redaktion rundfunkbeitrag-24 · automatisiert erstellt und redaktionell geprüft
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben. Wie der Betrag zustande kommt, wer ihn festlegt und wie Sie den aktuell gültigen Stand prüfen.
Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag 2026?
Der Rundfunkbeitrag finanziert das öffentlich-rechtliche Programm von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Er wird pro Wohnung erhoben — unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder wie viele Geräte vorhanden sind. Dieser Beitrag fällt also einmal je Haushalt an.
Ein Beitrag je Wohnung
Das sogenannte Wohnungsprinzip ist der Kern der Beitragspflicht: Für jede Wohnung zahlt eine Person den vollen Beitrag. Leben mehrere Erwachsene zusammen, teilen sie sich faktisch den einen Beitrag — es zahlt nur eine Person für die gemeinsame Wohnung.
Für Zweitwohnungen kann auf Antrag eine Befreiung der Nebenwohnung in Betracht kommen, wenn die Hauptwohnung bereits angemeldet ist.
Wie der Betrag festgelegt wird
Über die Höhe des Rundfunkbeitrags entscheiden die Bundesländer gemeinsam durch einen Staatsvertrag. Grundlage ist der von der unabhängigen Kommission KEF ermittelte Finanzbedarf der Anstalten. Der Beitrag wird also nicht von den Sendern selbst bestimmt, sondern in einem geregelten Verfahren festgelegt.
Weil Anpassungen ein politischer Prozess sind, kann sich der Betrag von Zeit zu Zeit ändern. Den aktuell gültigen Beitrag finden Sie verlässlich auf den Seiten des Beitragsservice.
So setzt sich die Beitragspflicht typischerweise zusammen:
| Merkmal | Regel |
|---|---|
| Bezugsgröße | je Wohnung, nicht je Person oder Gerät |
| Festlegung | Staatsvertrag der Länder auf Basis des KEF-Vorschlags |
| Zahlungsturnus | monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich |
| Ermäßigung | u. a. mit Merkzeichen RF auf ein Drittel möglich |
| Befreiung | u. a. bei bestimmten Sozialleistungen möglich |
Zahlweise: Sie haben die Wahl
Der Beitrag lässt sich in unterschiedlichen Abständen zahlen. Üblich ist die vierteljährliche Abbuchung in der Mitte des Dreimonatszeitraums. Wer möchte, kann auch halbjährlich oder jährlich im Voraus zahlen — der Gesamtbetrag bleibt gleich.
Ermäßigung und Befreiung im Blick behalten
Nicht jeder muss den vollen Beitrag tragen:
- Eine Ermäßigung auf ein Drittel ist insbesondere mit dem Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis möglich.
- Eine Befreiung kommt unter anderem bei Bezug bestimmter Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Grundsicherung in Betracht.
Ob in Ihrem Fall eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab und muss beantragt werden.
Fazit
Der Rundfunkbeitrag ist ein fester Betrag je Wohnung, dessen Höhe die Länder im Staatsvertrag festlegen. Da sich der Betrag ändern kann, prüfen Sie den aktuell gültigen Stand am besten direkt beim Beitragsservice. Für Haushalte mit geringem Einkommen oder bestimmten Merkzeichen lohnt der Blick auf Ermäßigung und Befreiung.
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